PayPal-Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen und wie Sie sich schützen können

Der Käufer- und Verkäuferschutz macht PayPal zum beliebten Zahlungsweg für Kleinanzeigengeschäfte. Beson­derheiten im Kleingedruckten ermöglichen jedoch Betrug.

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(Bild: Albert Hulm)

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Andreas S. war erstaunt: Er hatte über das Internet in Großbritannien einen antiken Schrank gefunden und bestellt. Nachdem er wie vereinbart über PayPal bezahlt hatte, bekam er auch ein Möbelstück per Spedition geliefert – allerdings nicht den Schrank, der in der Anzeige beschrieben und abgebildet war. Also kontaktierte er den Verkäufer und bat um Rückabwicklung.

Der Verkäufer zeigte sich einverstanden und schlug ihm per Mail eine Spedition vor; auch eine Zieladresse schickte er mit. Andreas S. beauftragte daraufhin die vorgeschlagene Spedition; wenige Tage später holte ein Fahrer den Schrank ab und hinterließ einen Abholbeleg mit der Zieladresse.

Tags darauf die nächste Überraschung: Der Verkäufer hatte ein Verkäuferschutzverfahren eingeleitet und darin eine andere Rücksendeadresse als jene auf dem Abholbeleg angegeben. Deshalb reichte PayPal der Abholbeleg der Spedition nicht als Nachweis für den ordnungsgemäßen Rückversand. Obwohl mehrere Kundendienstmitarbeiter S. helfen wollten, schloss PayPals System den Fall schließlich zu seinen Ungunsten. Daraufhin wandte sich S. an uns, doch auch wir konnten nichts mehr ausrichten.

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