Drei Bundesländer fordern Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung

Hessen, Niedersachsen und NRW drängen mit Unterstützung von Staatsanwälten und Ermittlern darauf, die Speicherung von IP-Adressen wieder aufzunehmen.

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(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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Die Justizministerinnen von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen machen sich für eine Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung stark. "Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) nach einem Austausch der Politiker mit Polizisten und Staatsanwälten am Donnerstag in Frankfurt am Main.

In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung seit Sommer 2017 auf Eis. Bis dahin waren die Netzzugangsanbieter verpflichtet, alle Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2016 festgestellt hatte, dass die pauschale Speicherung dieser Daten grundrechtswidrig ist, hatte später in Deutschland das Oberverwaltungsgericht NRW die Praxis für rechtswidrig erklärt. Zu den konkreten deutschen Regelungen läuft noch ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH.

Mit Urteilen vom 6. Oktober hat der EuGH seine klare Ansage zuletzt wieder etwas aufgeweicht. Zwar stufen die Richter die anlasslose pauschale Vorratsdatenspeicherung und die direkte Datenübertragung an Strafverfolger weiterhin als europarechtswidrig ein. Allerdings sieht der EuGH Spielraum für "ernste Bedrohungen der nationalen Sicherheit" und erlaubt eine "gezielte" Datenspeicherung unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen auch bei schwere Straftaten.

Mit diesem Urteil habe der EuGH den "alten Zombie" Vorratsdatenspeicherung wiederbelebt, hatte Hamburgs Datenschutzbeauftragter das Urteil kritisiert. Er und andere Kritiker, die eine Renaissance der Vorratsdatenspeicherung befürchteten, sollten Recht behalten: Die CDU-geführten Justizministerien argumentieren mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Für Ermittler sei der digitale Fußabdruck "häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen", betonte Kühne-Hörmann. Die hessische Politikerin kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung immer noch ausgesetzt sei, obwohl der Europäische Gerichtshof in seinen jüngsten Urteilen für Fälle von schwerer Kriminalität ausdrücklich Spielraum gelassen habe.

"Nichts anderes wollen wir", betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). "Wir möchten nicht irgendwelche Daten von Kleinkriminellen sammeln, wir möchten aber bei schweren Delikten wie zum Beispiel bei Kindesmissbrauch auf die Daten zugreifen können. Wir können manchmal Hinweise aus den USA zum Beispiel nicht weiterverfolgen, weil die zugehörigen Daten schon nach kürzester Zeit gelöscht sind."

Auch Andreas May von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt führte als Beispiel die Strafverfolgung bei Hinweisen zur Darstellung von Kindesmissbrauch an. In den vergangenen Jahren habe es Zigtausende Vorgänge gegeben, bei denen die Zuordnung von IP-Adressen zum Inhaber des Anschlusses daran scheiterte, dass die Anbieter die Daten gelöscht hatten.

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"Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass wir in Deutschland immer wieder auf Hinweise von unseren Partnern aus dem Ausland angewiesen sind, um insbesondere Täter von Kindesmissbrauch verfolgen und Opfer schützen zu können", ergänzte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Europa müsse sich rechtlich so aufstellen, "dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen".

Kühne-Hörmann hält darüber hinaus den Begriff Vorratsdatenspeicherung für missverständlich: "Es geht nicht um die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Inhalten, wie es der unschöne Begriff 'Vorratsdatenspeicherung' suggeriert hat", betonte die Ministerin. "Es geht um IP-Adressen, also lediglich um digitale Spuren, die vergleichbar sind mit Fingerabdrücken im realen Leben. Hier sind weitere Verarbeitungsschritte notwendig, um Rückschlüsse auf die realen Personen hinter diesen Daten ziehen zu können."

(vbr)