Debatte zur Steuer-ID: Informationelle Selbstbestimmung ist so 1983

Marc Henrichmann (CDU) hat die Registermodernisierung mit der Steuer-ID verteidigt. Zur Zeit des Volkzählungsurteils habe es das Netz noch nicht gegeben.

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Datenaustausch: Überwachung von Flüchtlingen entzweit den Bundestag

(Bild: HQuality/Shutterstock.com)

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Abgeordnete der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ließen sich am Donnerstagabend bei der 1. Lesung des umstrittenen Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Registermodernisierung im Bundestag von scharfer Kritik aus der Opposition nicht aus der Fassung bringen. "Was dahintersteckt, ist das, was wir alle wollen: die Digitalisierung der Verwaltung", betonte Marc Henrichmann (CDU). Bürger und Wirtschaft würden damit entlastet, da Daten über sie "nicht immer und immer wieder neu zusammengesucht und übertragen" werden müssten.

Um das "Once only"-Prinzip umzusetzen, drängt sich laut Henrichmann die "bekannte Steuer-ID" als übergreifendes Merkmal nahezu auf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehe es vor, eine solche Kennziffer zu verwenden. Dass die Gegner nun die verfassungsrechtliche Rechtsprechung heranzögen, "warum das Ganze nicht funktionieren soll", erschließe sich ihm nicht.

"Ich möchte deutlich darauf hinweisen", unterstrich der Christdemokrat, dass das in diesem Zusammenhang viel zitierte Volkzählungsurteil und das darin verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung "von 1983" sei. Zu dieser Zeit habe es "weder Internet noch sonst irgendwelche Technik" gegeben, meinte der 44-Jährige. Vergleiche mit diesem Sachverhalt hinkten daher deutlich.

Wenn 21 Staaten in der EU das Prinzip einer Bürgernummer bereits hätten und es dort funktioniere, gehe ihm nicht in den Kopf, warum es in Deutschland andere Standards geben solle, legte Henrichmann dar. Österreich, das statt einer zentralen Kennung eine bereichsspezifische Nummer eingeführt hat, tauge zudem nicht als Vorbild. Die Alpenrepublik habe mit einem zentralen Register auf Bundesebene einen "großen Container" geschaffen. "Wir arbeiten dezentral", unterstrich der Jurist. Zudem nehme der Bund die Länder- und Kommunalverwaltungen mit. Das alternative Verfahren würde auch "doppelt so lange dauern". Die Datenschutzbeauftragten müssten daher ihren Standpunkt hinterfragen und die Bremse lösen.

Der Gang zur Behörde müsse etwa auch übers Mobiltelefon möglich sein, verdeutlichte der parlamentarische Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Die Geburtsurkunde etwa sollte nur noch einmal vorgelegt werden, die Daten aus anderen Registern dann abgefragt werden. Dafür müssten sie "zweifelsfrei der richtigen Person zugeordnet werden können", was ein "veränderungsfestes Ordnungsmerkmal" erfordere.

Die Steuer-ID erfülle die dafür nötigen Anforderungen und könne "ohne Weiteres" erweitert werden, konstatierte der CDU-Politiker. "Eine Profilbildung werden wir dabei weiterhin wirksam ausschließen." Dafür sei das "4-Corner-Modell" vorgesehen. Demnach sollen Daten nicht zwischen Behörden direkt getauscht, sondern über einen Mittelsmann fließen. Krings verdeutlichte: "Digitale Wächter" ließen so nur gesetzlich erlaubte Übertragungen zu.

Es gebe keinen "Geheimplan der Regierung, einen gläsernen Bürger" zu schaffen, beteuerte Helge Lindh für die SPD. In Richtung AfD monierte er: Es sei "vollkommen daneben, dass Sie von Blockwarten sprechen". Es gehe um Service- und Bürgerfreundlichkeit. Die Steuer-ID sei zwar ursprünglich nicht für diesen Zweck geschaffen worden. Die Koalition werde aber weitere Sicherheitsmechanismen wie auch das vorgesehene Datencockpit einziehen, damit auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zufrieden sei.

"Die verfassungsrechtliche Kritik ist insgesamt vernichtend", gab der Liberale Manuel Höferlin entgegen des FDP-Slogans "Digital first" zu bedenken. Das Bundesverfassungsgericht sei in seiner Aussage im Volkszählungsurteil sehr klar gewesen. Die Steuer-ID dürfe sich nur auf den Steuerbereich beziehen. Der Gedanke einer bereichsspezifischen Nummer aus Österreich sei gut. Jetzt sehenden Auges in eine Verfassungsklage zu steuern, wäre "rechtsstaatlich schon fast eine Bankrotterklärung".

"Aus dem Volkzählungsurteil ergibt sich, dass der einzelne Bürger nicht mit seiner ganzen Persönlichkeit registriert werden kann", erklärte der Grüne Konstantin von Notz. Die Koalition müsse daher die Kritik ernst nehmen, dass sie mit der Initiative genau dafür die technischen Voraussetzungen schaffe. Stattdessen gelte es, die langfristige Tragfähigkeit des Projekts sicherstellen: "Wenn dieses Gesetz an die Wand kachelt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, wie schon so viele andere", bleibe Deutschland abgehängt bei der zwingend notwendigen Modernisierung des Staatswesens.

Kurz zuvor hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP die zweite Novelle des Bundesmeldegesetzes verabschiedet. Linke und Grüne waren dagegen, die AfD enthielt sich. Damit soll es den Bürgern künftig möglich sein, ihre Daten aus dem Melderegister über ein Verwaltungsportal abzurufen und für verschiedene Zwecke weiterzunutzen. Um dies nutzerfreundlich bewerkstelligen zu können, haben die Abgeordneten für die benötigten digitalen Prozesse Rechtsänderungen sowie ergänzende Regeln zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards beschlossen.

Ferner soll der automatisierte Abruf von Meldedaten besser an die "behördlichen und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse" angepasst und so erweitert werden, hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf erklärt. Dazu würden Datenkataloge vereinheitlicht. Zudem werde künftig "zwischen einem Abruf zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche) und einem Abruf einer Vielzahl von Personen, die nicht namentlich bestimmt sind (freie Suche)" unterschieden.

Mit dem Beschluss werde die An- und Abmeldung von Wohnungen "von zu Hause aus möglich und spürbar vereinfacht", erklärte Henrichmann in seiner hier nur zu Protokoll gegebenen Rede. "Zudem werden alle Datenabrufe protokolliert und sind für die betroffenen Personen einsehbar." Die Linke Ulla Jelpke hielt – ebenfalls schriftlich – dagegen: "Auch dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe datenschutzwidriger Bestimmungen, mit denen die Grundsätze der Datenminimierung und der Datensparsamkeit sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgeweicht werden."

(vbr)