Betrugsmaschen über PayPal

PayPal wirbt als Zahlungsdienst mit Käufer- und Verkäuferschutz – der hat allerdings seine Tücken in den Nutzungsbedingungen. Das machen sich Nepper zunutze.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Markus Montz

Viele Menschen nutzen bei privaten Käufen und Verkäufen, etwa über Kleinanzeigenportale PayPal. Sie verlassen sich auf die vom Zahlungsdienst angebotene finanzielle Absicherung: Wenn käuferseitig die Ware nicht oder nicht wie beschrieben ankommt oder ein Käufer eine PayPal-Zahlung zurückbucht, kann der PayPal-Käufer- und Verkäuferschutz einspringen, Allerdings hat PayPal dafür ein umfangreiches und nicht unbedingt triviales Regelwerk geschaffen.

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c't 25/2020

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Dass viele Kunden diese Vorgaben nicht vollständig überblicken, ruft schon lange Kriminelle auf den Plan. Sie verleiten die Opfer durch teilweise raffinierte Manipulation zu unbedachten Handlungen. Wichtig ist daher, sich mit den Nutzungsbedingungen ein Stück weit vertraut zu machen: Ein Käufer- oder Verkäuferschutzverfahren ist kein Selbstgänger. Wer sich auskennt, geht zwielichtigen Elementen weniger leicht auf den Leim.

Beim Klassiker unter den Betrugsmaschen etwa machen die Gauner sich zunutze, dass die Funktion „Geld senden“ bei PayPal nicht in jedem Fall auch einen Käuferschutz beinhaltet. Der Dienst unterscheidet zwischen privaten Transfers, etwa an Freunde, und Zahlungen für „Artikel und Dienstleistungen“. Erstere sind kostenlos, für letztere zahlt der Empfänger ein Entgelt – zur Zeit 2,49 Prozent des Zahlungsbetrages plus einen Sockelbetrag von 35 Eurocent. Doch nur für den entgeltpflichtigen Weg greift auch der Käuferschutz. Das Entgelt enthält dabei neben der Marge für PayPal gewissermaßen die Versicherungsprämie.

Will ein unbekannter Verkäufer sie zur kostenlosen Variante bewegen, sollten Sie daher misstrauisch werden. Gehen Sie darauf ein, haben Sie über den Käuferschutz überhaupt keine Chance mehr, Ihr Geld zurückzubekommen, wenn die Ware gar nicht ankommt, nicht der Beschreibung entspricht oder beschädigt ist.

Nun gibt es auch Verkäufer, die dem Käufer gegenüber ehrlich sind und einfach nur die PayPal-Gebühren sparen wollen. Keine Frage: Man kann über die Höhe des Entgeltes mit Recht streiten, und die Bedingungen für den Käufer- und Verkäuferschutz haben Verbraucherschützer vielfach kritisiert. Doch zum einen würde das System ganz ohne Entgelte nicht funktionieren. Zum anderen verstoßen Sie auch als Käufer gegen die Nutzungsbedingungen, wenn Sie beispielsweise bei einem Kauf über ein Kleinanzeigenportal die Option „Freunde“ wählen. Bekommt PayPal das mit, müssen Sie mit Sanktionen bis hin zur Kontosperrung rechnen.

Da dieser Weg mittlerweile relativ bekannt ist und außerdem beim Nepper ebenfalls ein PayPal-Konto voraussetzt, haben sich Kriminelle deutlich komplexere Maschen überlegt. Beim „Dreiecksbetrug“ etwa hauen sie Verkäufer übers Ohr. Dabei setzen sie vor allem darauf, dass das Opfer nicht weiß, dass der Verkäuferschutz bei persönlicher Übergabe nicht greift. Der „Speditionsbetrug“ zielt auf teure Angebote. Hier lullen Kriminelle ihre Opfer mit erfundenen Geschichten ein und nutzen geschickt aus, dass PayPal für den Versand und auch den Rückversand genaue Vorgaben macht – die die Fake-Speditionen, die sie ihren Opfern aufschwatzen, natürlich nicht einhalten. Damit haben wir uns in c‘t 25/2020 genauer beschäftigt.

(mon)