Internet-Drogenhandel: Bundesrat fordert Zugriff auf Postsendungsdaten

Post- oder Telekommunikationsdienste sollen künftig Auskunft über Sendungen geben müssen, auch wenn diese schon ausgeliefert oder noch nicht bei ihnen sind.

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(Bild: Nice to meet you / Shutterstock.com)

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Der Bundesrat will es den Ermittlungsbehörden ermöglichen, besser gegen den Versandhandel mit Drogen vorzugehen. Er hat am Freitag dazu auf Antrag Bayerns mit knapper Mehrheit beschlossen, einen Gesetzentwurf zu einer weiteren Reform der Strafprozessordnung (StPO) in den Bundestag einzubringen. Damit soll es Fahndern möglich werden, Auskunft auch über "retrograde und künftige Postsendungsdaten" zu erhalten.

Laut Paragraf 99 StPO darf die Polizei bereits "Postsendungen und Telegramme" beschlagnahmen, die an Beschuldigte gerichtet sind oder von diesen stammen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Sendungen "im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken".

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 entgegen der lange gepflegten Praxis entschieden, dass diese Klausel keine Rechtsgrundlage dafür bildet, um auch Auskunft über bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Ähnliches dürfte so "auch für noch nicht eingelieferte Sendungen gelten", erklärten die Bayern in ihrem Antrag. Diese Gesetzeslücke sei "unbefriedigend". Sie führe zu dem "nicht plausiblen Ergebnis", dass dem Postgeheimnis "vor Beginn und nach Ende des Gewahrsams der Post an der Sendung ein größerer Schutz zu Teil wird" als bei der eigentlichen Bearbeitung und Lieferung, "ohne dass dafür ein sachlich rechtfertigender Grund erkennbar wäre". Die Länderkammer setzt sich daher dafür ein, Paragraf 99 StPO einen weiteren Absatz anzufügen.

Demnach soll ein Richter – oder in Eilfällen nach Paragraf 100 StPO auch ein Staatsanwalt – "von Personen oder Unternehmen, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen" künftig auch wieder offiziell Auskunft verlangen "über solche Sendungen", die sich "bei Eingang des Ersuchens nicht mehr oder noch nicht" in ihrem Machtbereich befinden. Im Klartext: Strafverfolger könnten dann zu jederzeit auf die Herausgabe von Sendungsdaten drängen.

"Der Handel mit Waren über das Internet boomt", begründet der Bundesrat sein Vorhaben. "Der Versand der bestellten Waren erfolgt über Paketdienste. Diese werden allerdings längst nicht mehr nur für redliche, sondern mehr und mehr auch für kriminelle Zwecke genutzt." Die Delikte seien vielfältig und reichten von einfachen Betrugstaten bis hin zu terroristischen oder anderen staatsgefährdenden Akten. Insbesondere der oft über Krypto-Währungen abgewickelte Handel "mit illegalen Waren wie Betäubungsmitteln, Falschgeld oder Waffen" über das Darknet habe dabei erheblich zugenommen.

Auch Betrugsfälle hätten hier ein bedenkliches Ausmaß erreicht. "Die strafrechtliche Bekämpfung dieser nur exemplarisch aufgeführten Kriminalitätsphänomene steht dabei vor dem Problem, dass die Täter oftmals nicht oder nur schwer identifiziert werden können", beklagen die Länder. Kriminelle nutzten hier alle "Möglichkeiten der Anonymisierung", die ihnen das Internet biete. Eine Chance für die Ordnungshüter bestehe aber bei der Auslieferung der digital bestellten Ware. Um zuschlagen zu können, seien daher die Sendungsdaten als teils "einziger Ermittlungsansatz zur Identifizierung von Verdächtigen" besonders wichtig. Dies habe auch die Justizministerkonferenz 2017 betont.

Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf nun beim Bundestag einbringen. Dieser kann ihn aufgreifen oder zurückweisen. Das Parlament dürfte sich zudem bald auch mit einer Initiative der Bundesregierung beschäftigten müssen, mit der Ermittler mit Staatstrojanern und großem Lauschangriff gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen im Internet vorgehen können sollen. Das Papier aus dem Bundesjustizministerium befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Passieren lassen hat die Länderkammer parallel den vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf, demzufolge nach den Anschlägen vom 11. September 2001 temporär eingeführte Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste entfristet werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst dürfen demnach auf Dauer Daten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien "zur Netzwerkaufklärung" abfragen.

Die Geheimdienste können zudem den IMSI-Catchers einsetzen, um genutzte Mobiltelefonnummern feststellen und abhören zu können. Umfasst sind auch Kompetenzen "zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge". Sachverständige hatten schwere, teils verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht.

(kbe)