US-Staaten verklagen Google wegen Werbemonopol und Kartell mit Facebook

Schwere Vorwürfe gegen Google: Illegale Tricks, Lügen und ein Kartell mit Facebook sollen das Werbemonopol zementiert haben.

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Screenshot des Google-Kampagnenmanagers "Google Ads"

(Bild: PixieMe/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Texas und neun weitere US-Staaten verklagen Google für dessen Verhalten im Werbemarkt. Die umfangreiche Klage beschreibt jahrelange, systematische Malversationen, die von Lügen über technische Tricks bis zu einem illegalen Kartell mit Facebook reichen sollen. Gefordert werden Strafen, Gewinnabschöpfung, Schadenersatz und die Abspaltung von Unternehmensteilen Googles. Entscheiden sollen Geschworene.

In Summe geht es um unvorstellbare Geldbeträge, könnte doch jede einzelne manipulierte Werbeschaltung der letzten mehr als zehn Jahre zehntausende US-Dollar Strafe nach sich ziehen. "Google handelt mit Insiderinformationen", sagte Texas' Justizminister Ken Paxton, "Hier gibt es keinen freien Markt. (Googles Vorgehen) ist Anti-Markt und illegal." Google habe sich auf Kosten der Werbetreibenden, der Herausgeber von Webseiten und Apps, sowie der Enduser illegal bereichert.

Kläger sind neben Texas Arkansas, Idaho, Indiana, Kentucky, Mississippi, Missouri, Utah und beide Dakotas. Deren Justizminister sind durchwegs Republikaner. Facebook ist bislang nicht beklagt, obwohl es sich laut Klageschrift mit Google verschworen hat, um durch illegale Verträge Wettbewerb im Werbemarkt zu verhindern.

Lesen Sie auch die ausführliche Zusammenfassung der Klage gegen Googles Werbekartell: Das behaupten die klagenden US-Staaten.

Google ist sich keiner Schuld bewusst

Google beschreibt die Vorwürfe als haltlos und verweist auf sinkende Preise für Online-Werbung. Außerdem lägen Googles Gebühren unter dem Branchendurchschnitt. Die Klage behauptet, Google nutze seine Marktmacht dazu aus, höhere Gebühren durchzusetzen. heise online hat auch Facebook um Stellungnahme ersucht.

Die Klage heißt Texas et al v. Google und ist an der Kartellabteilung des US-Bundesbezirksgerichts für Osttexas unter dem Az. 4:20-cv-00957 anhängig. Das Verfahren läuft unabhängig von einer Klage der US-Regierung gegen Googles Marktmacht im Suchmaschinenmarkt.

(ds)