Kooperation zwischen Google und Gesundheitsministerium stört Medienwächter

Wer Begriffe zu Gesundheitsthemen in die Google-Suche eingibt, wird öfters auf ein Portal des Ministeriums gestoßen. Das ruft eine Medienanstalt auf den Plan.

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Die Medienstalt Hamburg / Schleswig-Holstein betrachtet Googles Suchergebnisse zu manchen Gesundheitsthemen; Symbolbild.

(Bild: Karen Dole / Shutterstock)

Lesezeit: 2 Min.

Google verstößt vor dem Hintergrund einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit möglicherweise gegen den Medienstaatsvertrag. Das vermutet die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), die deshalb ein medienrechtliches Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber eingeleitet hat. Geprüft wird dabei, ob durch die bevorzugte Präsentation von Inhalten des Portals gesund.bund.de zu krankheitsbezogenen Suchbegriffen in der Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Anbieter von Gesundheitsthemen diskriminiert werden. Dazu wird auch Google angehört.

Im November hatte das Gesundheitsministerium (BMG) eine Kooperation mit Google bekannt gegeben. Sie schließt ein, dass nach der Eingabe von 160 Suchbegriffen zu Krankheiten wie "Asthma" oder "Migräne" Inhalte des vom BMG herausgegebenen Gesundheitsportals gesund.bund.de bevorzugt in den Suchergebnissen angezeigt werden. Sie führen zu redaktionell aufbereiteten Texten zu verschiedenen Krankheiten.

Zu den Google-Suchergebnissen werden auszugsweise Inhalte aus gesund.bund.de zu einem gesuchten Begriff in einem "Knowledge-Panel" am rechten Bildschirmrand farblich hervorgehoben angezeigt. Auf Mobilgeräten wird der Text sowie die Verlinkung zu diesem Portal hinter den gesponserten Links vor anderen Angeboten angezeigt.

Ein Knowledge Panel zum Thema Asthma.

(Bild: Google)

Die MA HSH bezieht sich in ihrem Verfahren – dem ersten gegen einen Medienintermediär auf der Grundlage des am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags – auf dessen Paragraph 94. Er untersage es Medienintermediären, die eine besonders hohen Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit von journalistisch-redaktionellen Angeboten haben, solche Angebote zu diskriminieren. Das passiert unter anderem dann, "wenn ohne sachlich gerechtfertigten Grund von den algorithmischen Selektionskriterien zugunsten eines bestimmten Angebots systematisch abgewichen wird, oder wenn diese Kriterien Angebote unmittelbar, unbillig und systematisch behindern", zitiert die MA HSH.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erläuterte im November: "Mit dem Nationalen Gesundheitsportal wollen wir Bürgerinnen und Bürger auch jenseits von Corona zu Fragen rund um ihre Gesundheit informieren. Dabei hilft die Zusammenarbeit mit Google."

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(anw)