Was sich 2021 im digitalen Gesundheitssystem ändert

Im neuen Jahr stellt sich das Gesundheitswesen in vielen Bereichen auf digitale Dienste um. Ob der ambitionierte Zeitplan klappt, ist allerdings fraglich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht

(Bild: Bernd von Jutrzenka/dpa)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Detlef Borchers
Inhaltsverzeichnis

Nach der just gestarteten elektronischen Patientenakte sollen im Sommer elektronische Rezepte und im Herbst elektronische Krankschreibungen folgen. Ob dies zeitlich klappt ist jedoch fraglich: Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist eine komplizierte Angelegenheit. Künftige Historiker werden sie in eine Zeit "vor Spahn" und eine Zeit "mit Spahn" einteilen. Vor Jens Spahn bemühten sich insgesamt acht Gesundheitsminister von SPD, FDP und CDU, das komplexe System mit all seinen Sektorengrenzen zwischen Arztpraxis und Kranken mit widerstreitenden Interessen und Herrschaftsansprüchen zu vereinheitlichen. Seitdem er Gesundheitsminister ist, hat er mit vier Gesetzen die Initiative an sich gerissen, ein fünftes ist als Referentenentwurf in Entwicklung.

Der entscheidende Durchbruch gelang dem Gesundheitsministerium unter Spahn nach dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" (PpSG) von 2018 mit dem im Jahr darauf folgenden "Terminservice- und Versorgungsgesetz" (TSVG). Mit diesem Gesetz über einen elektronischen Terminservice für den Besuch einer Arztpraxis legte der Gesetzgeber damals en passant fest, dass er fortan mit 51 Prozent die Mehrheitsanteile an der Projektgesellschaft Gematik hält. Im Dezember 2019 folgten das "Digitale Versorgung Gesetz" (DVG) und im Herbst 2020 das "Patientendaten-Schutz-Gesetz" (PDSG). In diesem Jahr soll schließlich noch das "Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz" (DVPMG) vor der Bundestagswahl Ende September verabschiedet werden.

2019 wurde die Gematik als Instanz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vom Dauerstreit zwischen Krankenkassen, Kassenärzten und den Verbänden der Leistungserbringer befreit. Als untergeordnete GmbH des Ministeriums macht sie seitdem zahlreiche Terminvorgaben zur Digitalisierung. Die große Frage ist jedoch, ob diese Termine sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, ob sie eingehalten werden können oder ob sie nur dem Wunschdenken einiger Planer entsprechen.

Denn letztere übersehen oft Stolpersteine, zuletzt im Dezember die rund 200 ungesicherten und über das Internet erreichbaren Konnektoren, die Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur anbinden. Im Frühjahr waren zuvor zehntausende Konnektoren bis zu acht Wochen ausgefallen. Weil bis dahin kaum mehr als Versicherungsnachweise der Patienten über das System geprüft wurden, lief der Betrieb in den Arztpraxen und Kliniken weiter. Sollte sich ein solcher Ausfall jedoch in diesem Jahr wiederholen, wären die Auswirkungen fatal. Bis das System nicht besser abgesichert ist, werden viele wohl zögern, ihre sensiblen Gesundheitsdaten der Telematik anzuvertrauen.

Aufgrund der knappen Termine wurde und wird vieles mit heißen Nadeln gestrickt. Als Beispiel sei der 1. Juli 2020 genannt, zu dem der Notfalldatensatz (NFD) und der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch des Versicherten angelegt werden sollte. Bis heute haben nur wenige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen die eGK der Version 2.1, die diese Daten speichern kann. Noch kleiner ist die Menge der Versicherten, die die zum Speichern nötige PIN bekommen hat. Nach den Unterlagen der Gematik gibt es 34 Softwaresysteme für Arztpraxen, die für die Anlage eines NFD zertifiziert sind. Damit ist der Termin nominell eingehalten worden.

Ähnlich sieht es bei der elektronischen Patientenakte (ePA) aus, die ab 1. Januar 2021 als App auf Smartphones verfügbar sein soll. Auch dabei kann man bislang nur von einer nominellen Termineinhaltung sprechen. Zunächst sollen rund 200 Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe einen "erweiterten Feldtest" durchführen und mit ihren Patienten elektronische Akten mit Befundungen aus ihrem Verwaltungssystem füllen.

Einen Umbruch in der Gesundheitsversorgung werden die Bundesbürger ab dem 1. Juli 2021 erfahren, wenn das E-Rezept starten soll. Die zugehörigen Pläne im PDSG sind von Ministerium und Gematik besonders ehrgeizig getaktet. Nach der kurzen Einführungsphase soll das E-Rezept bereits zum 1. Januar 2022 bei allen Rezepten für alle Fertigarzneimittel verpflichtend werden. Das gilt für ambulante Praxen sowie für den stationären Bereich und die Pflege.

Ab 1. Juli sollen Patienten elektronische Rezepte per Smartphone einlösen. Der Zeitplan ist angesichts fortlaufender Sicherheitsprobleme der Telematik allerdings sehr ambitioniert.

(Bild: Bernd Weißbrod / dpa)

Künftig werden Patienten ihre Verschreibungen über eine E-Rezept-App auf dem Smartphone bei Apotheken einlösen. Über ein E-Rezept-Token können sie Verschreibungen einsehen, Verfügbarkeitsanfragen an Apotheken oder Online-Versender stellen und sogar eine Apotheke mit einem Botendienst beauftragen, die Medikamente ins Haus zu liefern. Neben einem NFC-fähigen Smartphone wird für diese komfortable Lösung ebenso eine elektronische Gesundheitskarte Version 2.1 mit NFC-Chip benötigt. Wenn Patienten kein passendes Smartphone haben, können sie das E-Rezept in ihrer Praxis als QR-Code auf Papier ausdrucken lassen. Die Papierflut von 500 Millionen jährlich in Deutschland ausgestellten Rezepten wird damit zwar nicht ganz verebben, aber deutlich abnehmen.

Der entscheidende Vorteil des E-Rezeptes ist die medienbruchfreie Informationsübertragung zwischen Arztpraxis und Apotheke, die dafür beide an die telematische Infrastruktur angeschlossen sein müssen. Laut PDSG muss den Versicherten nach Einlösung der E-Rezepte ein elektronisches Verzeichnis aller ausgegebenen Medikamente zur Verfügung gestellt werden. Basierend auf diesem Verzeichnis kommt so erstmals die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Sicht, da Apotheker und Ärzte ihre Kunden mit einem vollständigen Medikationsplan über Wechselwirkungen aufklären können. Tödliche Kombinationen von Medikamenten, wie sie 2001 den Lipobay-Skandal auslösten und damit den Stein zur Digitalisierung des Gesundheitssystems ins Rollen brachten, sollen künftig frühzeitig erkannt werden.

Ob die ehrgeizigen Starttermine jedoch gehalten werden, ist fraglich. Denn der Ausbau der dazu nötigen Infrastruktur hat die Gematik just erst an den Identity-Provider RISE sowie an ein Firmenkonsortium unter der Leitung von IBM Deutschland vergeben. Das Brisante: An der Ausgestaltung ist auch der Doc-Morris-Mutterkonzern Zur Rose durch seine Tochterfirma eHealth-Tec beteiligt. Niedergelassene Apotheken befürchten deshalb Wettbewerbsnachteile, wenn der Marktführer bei den Versandapotheken ebenfalls das Übermittlungssystem von E-Rezepten kontrolliert. Immerhin muss IBM Deutschland den Code seiner Server-Implementierung als Open-Source veröffentlichen.

Erneute Verschiebungen wären keinesfalls ein Novum: So stand im Terminservicegesetz von 2019 noch die Vorgabe, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt wird. Mit dem Gesetz zur digitalen Versorgung wurde der Start der eAUB für Ärzte und Krankenhäuser jedoch auf den 1. Oktober 2021 verschoben, die eAUB-Meldung an den Arbeitgeber auf den 1. Januar 2022. Aber selbst die Einhaltung der neuen Aufschubtermine ist fraglich: Die gesetzlichen Krankenkassen stecken noch in der Entwicklung der Schnittstelle, über die die eAUB empfangen werden kann. Bei den Arbeitgebern existiert lediglich eine "Rohplanung", wie die Übertragung der eAUB laufen könnte, verbunden mit dem Hinweis, dass Arztpraxen in jedem Fall eine herkömmlichen AUB ausdrucken und dem Versicherten mitgeben müssen.

Das alles muss von den Versicherten finanziert werden. Derzeit wird die Gematik vor allem durch den Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, die 1 Euro pro Versicherten und Jahr einzahlen, was auf 73 Millionen Euro hinausläuft. 0,5 Prozent dieser Summe kommt zusätzlich von den privaten Krankenkassen, die demnächst auch die telematische Infrastruktur des Gesundheitswesen nutzen wollen. Für den bisherigen Ausbau der Telematik-Infrastruktur in circa 145.000 Arztpraxen und Kliniken fielen allein für die Erstattung der Konnektor-Hardware und Kartenterminals Kosten in Höhe von weit über 400 Millionen Euro an. Knapp ein Viertel der Kliniken und Arztpraxen in Deutschland hat sich bislang noch nicht mit der Telematik verbunden, obwohl dies von den gesetzlichen Krankenkassen mit Abzügen von 2,5 Prozent bestraft wird. Offenbar fürchten eine Reihe von Ärzten die andauernden Probleme mit der Technik, dem Datenschutz und der Datensicherheit mehr als die Geldstrafen.

Noch sind die Diskussionen nicht abgeschlossen, doch für die Virtualisierung des Telematik-Projektes mit einem "Zukunftskonnektor" und der Ablösung der Gesundheitskarte durch eine elektronische Identität plant das Gesundheitsministerium im Entwurf des DVPMG bereits weitere Umbauten, die die Kosten in die Höhe treiben. Debattiert wird eine Zahlung von 1,78 bis 2,00 Euro pro Jahr und Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen an die Gematik. Den beachtlichen Ausgaben stehen wiederum Einsparungen gegenüber, etwa durch die Einführung elektronischer Rezepte und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – wenn sie denn erst flächendeckend eingeführt sind und reibungslos und sicher laufen.

Mehr Infos

2/2021

In c’t 2/2021 werfen einen Blick in die Glaskugel und beleuchten die IT-Trends der kommenden Jahre. Sie erfahren, wie Sie privat und sicher surfen können, und welcher Browser dies besonders gut unterstützt. Ob die Pandemie als Jobmotor taugt, untersuchen wir im IT-Gehaltsreport. Wir testen Multifunktionsdrucker fürs Homeoffice, zeigen, wie Sie Ihr NAS vor Hackerangriffen schützen, und stellen einen universellen Windows-Boot-Stick vor. Dies und viel mehr lesen Sie in c’t 2/2021. Die Ausgabe ist ab dem 1.1.2021 im Heise-Shop und am gut sortierten Zeitschriftenkiosk erhältlich.

(hag)