Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Sonntagsarbeit bei Amazon

Ein Streit zwischen dem Online-Händler Amazon und der Gewerkschaft Verdi um eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit geht in eine neue Runde.

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(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am 27. Januar (11.30 Uhr) mit einem Streit zwischen dem Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi. Dabei geht es um die Ausnahmegenehmigung von Sonntagsarbeit in der Vorweihnachtszeit. Die hatte das Unternehmen 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Logistikzentrum in Rheinberg gestellt. An zwei Sonntagen sollten jeweils 800 Arbeiter eingesetzt werden, um das massiv ansteigende Geschäft in der Weihnachtszeit bewältigen zu können.

Im Dezember 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster das Urteil aus erster Instanz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die vermehrt anfallende Arbeit in der Vorweihnachtszeit keine Sonntagsarbeit rechtfertige. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zu. Das Land NRW und eine Amazon-Tochter nutzten das Rechtsmittel.

Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut OVG für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt.

Die Gewerkschaft Verdi klagte gegen das Gesuch und bekam Recht: Das OVG verwies in seinem Urteil auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag und warf Amazon vor, das Geschäft vor Weihnachten 2015 mit Marketingmaßnahmen noch befeuert zu haben. Amazon habe neben dem Express-Versand zusätzlich Lieferungen am gleichen Tag beworben. Damit seien Lieferengpässe verstärkt worden. Ausnahmen seien nur möglich, wenn „besondere Verhältnisse von Außen“ vorliegen.

(akr)