E-Privacy: Facebook setzt flächendeckende Scans auf Kindesmissbrauch aus

Facebook durchsucht Messenger-Inhalte vorerst nicht mehr verdachtsunabhängig nach Hinweisen auf Kinderpornographie und Cybergrooming.

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(Bild: Olha Solodenko/Shutterstock.com)

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Facebook befolgt den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der vom 21. Dezember an greift. Der US-Konzern hat daher angekündigt, nicht länger Inhalts- oder Verbindungs- und Standortdaten zu verarbeiten, um sexuelle Missbrauchsdarstellungen oder das Heranpirschen von Nutzern an Kinder und Jugendliche (Cybergrooming) ausfindig zu machen. Dies gilt für Nachrichten, die Nutzer über Facebook-Messenger oder Instagram austauschen. Bei durchgehend verschlüsselten Diensten wie WhatsApp ist die Maßnahme generell nicht möglich.

Mit dem Wirksamwerden des Kodex fallen "nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste" in den Anwendungsbereich der E-Privacy-Richtlinie von 2002. Diese enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das anlasslose Scannen von Online-Nachrichten etwa auf Kinder- und Jugendpornographie. Allerdings war auch bisher schon fraglich, ob solche "freiwilligen" Aktivitäten von Diensteanbietern mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sind. Die EU-Kommission will sich dazu nicht äußern.

"Die Sicherheit unserer Gemeinde hat oberste Priorität", betont Facebook. "Wir setzen uns für Änderungen ein, die es uns ermöglichen, unsere Bemühungen zur Identifizierung dieser Art von Material wieder aufzunehmen." Die Kommission will den Anbietern parallel per Eilverordnung eine Ausnahme von der Anwendung einschlägiger Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie zugestehen. Das EU-Parlament hat sich grundsätzlich hinter diese Initiative gestellt, fordert aber noch umfangreiche Korrekturen. Mit einer Einigung auf eine gemeinsame Linie rechnen Beobachter im Januar.

Microsoft und Google verwiesen auf diese gesetzgeberischen Aktivitäten in Brüssel sowie auf den Mitte Dezember veröffentlichten Entwurf der Kommission für einen Digital Services Act. Damit sei ein ein breites Rahmenwerk in der Mache, um etwa "freiwillige Bemühungen zur Erkennung und Entfernung illegaler und schädlicher Inhalte zu fördern". Angesichts dieser Signale bleibe man trotz der gegenwärtigen massiven Rechtsunsicherheit dabei, etwa über Gmail, Outlook.com oder LinkedIn versandte Nachrichten nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Die Konzerne hoffen, dass bald ein "harmonisierter Regulierungsansatz" steht.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer begrüßte die Entscheidung von Facebook, die umstrittene und fehleranfällige "Verdächtigungsmaschine" auszusetzen. Dieser Schritt bewahre Tausende vor "unbegründeten Strafanzeigen", erklärte das Mitglied der Piratenpartei unter Verweis auf Angaben der Schweizer Bundespolizei. Demnach seien 90 Prozent einschlägiger Verdachtsmeldungen unbegründet und beträfen etwa harmlose Urlaubsfotos am Strand.

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"Die Entlastung der Polizei macht Kapazitäten für die verstärkte Verfolgung organisierten Kindesmissbrauchs frei, was Kinder wirklich schützt", unterstrich Breyer. Der Jurist hatte zuvor Datenschutzbeschwerden gegen Facebook und Google eingereicht, da diesen "jeder Respekt vor dem digitalen Briefgeheimnis" fehle und sie verdachtslos die elektronische Kommunikation durchschnüffelten.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte jüngst die von den EU-Gremien vorgesehene Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie scharf. Die damit ermöglichte "flächendeckende und anlasslose Überwachung von digitalen Kommunikationskanälen" ist ihm zufolge "weder zielführend noch erforderlich, um Online-Kindesmissbrauch aufzuspüren". Nötig seien zielgerichtete und konkretere Maßnahmen jenseits von Hilfssheriffs-Tätigkeiten privater Dienstleister.

(tiw)