Erfahrungsbericht: E-Scooter kaufen, versichern und fahren

Wie schlägt sich ein E-Scooter im Alltag, wenn man alle Fahrten damit erledigt? Ein Test vom Kauf des Fahrzeugs inklusive Versicherung bis zum Wocheneinkauf.

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(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 8 Min.
Inhaltsverzeichnis

Einen E-Scooter zu mieten geht einfach: App installieren, Fahrzeug auf der Karte ausfindig machen, entsperren und losfahren. Wem das Fahren aber so viel Spaß macht, dass er über den Kauf eines eigenen E-Scooters nachdenkt, der sollte ein paar Dinge beachten, damit sich nach kurzer Zeit keine Ernüchterung breit macht und das Teil im Keller verstaubt.

Vor dem Kauf sollte man sich ehrlich fragen, ob man einen E-Scooter überhaupt sinnvoll in den eigenen Alltag einbinden kann. Außerdem sollte man sich die wichtige Frage stellen: Wie lang sind die zurückzulegenden Strecken und schafft das anvisierte Modell die überhaupt? Ich habe die Probe auf Exempel gemacht und eine Woche lang – bis auf eine Ausnahme – jede Fahrt mit dem von der c‘t getesteten Ninebot Max G30D absolviert.

Normalerweise erledige ich nahezu alle Alltagsgeschäfte mit dem Fahrrad, etwa die Fahrten zur Arbeit, zu Freunden und Ausflüge mit meiner Frau und meiner Tochter. Oft erledige ich mit zwei Satteltaschen ausgestattet sogar den Wocheneinkauf mit dem Rad. Das Auto kommt fast nur am Wochenende für größere Ausflüge und Einkäufe zum Einsatz. Eine Woche lang habe ich alle Fahrten mit dem E-Scooter Max G30D von Ninebot gemacht. Bis auf eine Ausnahme hat alles geklappt, bequem war das aber nicht immer.

In den Zügen der Deutschen Bahn darf man ausschließlich zusammenklappbare E-Scooter mitnehmen. Das ist kostenfrei. Bei öffentlichen Verkehrsbetrieben herrschen unterschiedliche Regelungen.

Am ersten Tag freue ich mich richtig auf den Weg mit dem E-Scooter zur Arbeit. Hin- und Rückweg umfassen knapp 18 Kilometer, größtenteils auf einem asphaltierten Weg durch den Wald. Der Max G30D zieht rasant an und in Nullkommanix düse ich durchs Grüne. Das fühlt sich gut an und macht richtig Spaß.

Viele Lenker von E-Scootern bieten kaum Platz für Zubehör. Da ist es gar nicht so einfach, eine passende Smartphone-Halterung zu finden.

Doch bereits nach kurzer Zeit machte sich erste Ernüchterung breit: Anfangs dachte ich beim Beschleunigen noch "Huch, ist das schnell!", doch nachdem ich mich daran gewöhnt habe, fallen mir immer mehr Fahrradfahrer auf, die mich teils recht flott überholen. Schnell vorankommen fühlt sich anders an. Blöd ist auch das Überholen eines Radfahrers, der nur geringfügig schneller fährt als man selbst. Dann zieht sich das Überholmanöver meist mehrere Minuten hin und man fährt ewig weit nebeneinander her.

Schuld daran ist die hierzulande gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit von lediglich 20 km/h. In anderen europäischen Ländern sind bei E-Scootern 25 km/h und in den USA sogar 30 km/h erlaubt. Mit 25 km/h macht es nicht nur deutlich mehr Spaß, sondern man ist auch meist ein paar Minuten schneller als mit dem Fahrrad am Ziel. Auf dem Fahrrad fahre ich mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 19 km/h. Mit dem E-Scooter brauche ich für die 9 Kilometer zur Arbeit mit knapp 30 Minuten genauso lange wie mit dem Rad.

Was ich völlig unverständlich finde ist, dass der Gesetzgeber keine Blinker einfordert, so wie es in der ursprünglichen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) angedacht war. Ohne Blinker kann man Auto- und Radfahrern nicht anzeigen, in welche Richtung man abbiegen möchte. Auf dem Fahrrad hält man dafür einfach den linken oder rechten Arm raus. Auf einem E-Scooter ist das selbst bei einer geringen Geschwindigkeit gar nicht so einfach, ohne das Gleichgewicht zu verlieren. Selbst nach einer Woche und rund 150 gefahrenen Kilometern habe ich mich das nicht getraut. Außerdem muss man beim Rechtsabbiegen stets den Finger vom Gashebel nehmen. Alternativ streckt man das Bein aus. Aber auch das ist kippelig und außerdem für andere Verkehrsteilnehmer schlechter einsehbar als Handzeichen. Fernab davon, dass man sich mit einem ausgestreckten Bein auf einem E-Scooter ziemlich blöd vorkommt.

Wer einen Blinker nachrüsten will, muss sich an die Vorgaben in § 5 Abs. 4 eKFV halten. Dort steht unter anderem drin, wie die Montage zu leisten ist. Außerdem müssen die Fahrtrichtungsanzeigen den in der StVZO genannten Voraussetzungen (§ 67 Abs 5 und 6) entsprechen. Ist das nicht der Fall, erlischt die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz. Ein Unfall mit einem nicht den Vorgaben entsprechenden E-Scooter kann richtig teuer werden. Der Verband der TÜV (VdTÜV) fordert schon seit September 2010 eine Blinkerpflicht für E-Scooter. Daraus ist aber bis dato noch nichts Konkretes geworden.

In Deutschland dürfen ausschließlich zugelassene und versicherte E-Scooter auf die Straße.

Bei den Leih-Rollern hat der Anbieter Tier freiwillig nachgezogen und die Fahrzeuge der aktuellen Generation mit Blinkern ausgerüstet, die man sicher und bequem über Knöpfe am Lenker schaltet. Alternativ gibt es Fahrradhelme mit eingebautem Blinker. Beispielsweise der Lumos Kickstart ist mit 199 Euro aber vergleichsweise teuer. Es gibt von anderen Herstellern aber auch Modelle für rund 100 Euro.

Zwar verfügen E-Scooter mit Straßenzulassung über eine Vorder- und Rückleuchte, beim Ninebot Max G30D fällt deren Helligkeit unserer Erfahrung nach aber vergleichsweise gering aus. Auf mit Straßenlaternen beleuchteten Straßen mag das noch reichen. Auf der nächtlichen Fahrt durch den Stadtwald konnte ich in der Ferne nichts außer Schwärze erkennen. Die bei diesem Modell unverstellbare Lampe leuchtet leider nur den Weg direkt vor dem Fahrzeug aus. In solchen Situationen sollte man aus Sicherheitsgründen langsamer fahren. Wer regelmäßig im Dunkeln fährt, denkt besser über eine ansteckbare stärkere Vorderlampe nach.

Ab Herbst leidet der Fahrspaß massiv. Das liegt in erster Linie an den geringeren Temperaturen. Da Akkus keine Kälte mögen, kann man von der vom Hersteller angegeben Reichweite pauschal mindestens ein Drittel abziehen. Beispielsweise liegt beim Xiaomi Mi S1 (379 €) die Herstellerangabe bei 30 Kilometern, im Winter kann man froh sein, überhaupt noch 10 Kilometer weit zu kommen.

Die Kälte setzt aber nicht nur der Batterie zu, auch der Fahrer leidet: Ich bin den E-Scooter in meiner Test-Woche mehrmals bei 5 °C gefahren und spätestens nach 15 Minuten war mir richtig kalt. Das Problem ist: Im Gegensatz zum Fahrrad bewegt man sich auf einem E-Scooter gar nicht und kühlt so ziemlich schnell aus. Bei Minusgraden kriegt mich deswegen niemand auf das Teil.

Natürlich kann man sich im Herbst und Winter mit mehreren Schichten dick anziehen, doch die Rutschgefahr durch Laub und Schnee bleibt bestehen. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, denn E-Scooter haben wegen der harten Reifen und des hohen Drehmoments per se viel weniger Grip als ein Fahrrad.

Während des einwöchigen Selbstversuchs stellte der Weg zur Arbeit kein Problem dar. Auch Fahrten zu Freunden und Ausflüge mit der Familie waren ohne große Hindernisse möglich. Nur beim Wocheneinkauf musste ich passen: Das ist mit einem E-Scooter mangels Stauraum oder Gepäckträger nicht möglich. An den Lenker sollte man gar nichts hängen, weil das die Fahrstabilität zu sehr einschränkt. Zwar gibt es Taschen, die sich per Klettverschluss an der Lenkerstange befestigen lassen, dort bekommt man aber mit Ach und Krach lediglich eine Milchpackung und einen Eierkarton verstaut. Alternativ setzt man sich einfach einen großen Rucksack auf.

Doch unterm Strich hat mein Experiment trotzdem erstaunlich gut geklappt und ich hatte auf jeden Fall mehr Spaß als Frust dabei. Dank der hohen Reichweite des Max G30D hatte ich keine Probleme mit einem leer gefahrenem Akku oder insgesamt zu kurzer Reichweite. In der herbstlichen Witterung hat mich das Fahrzeug mit meinen 75 Kilogramm rund 45 Kilometer weit gebracht, bevor der Akku schlapp gemacht hat.

Würde ich im sonnigen Kalifornien wohnen: Einen E-Scooter mit 30 km/h würde ich mir sofort kaufen. Hierzulande bin ich immer noch am überlegen. Vor allem die für mich zu mickrige Endgeschwindigkeit schmälert den Fahrspaß. Auch, dass man einen E-Scooter eigentlich nur saisonal fahren kann, mindert meinen Kaufdrang. Fürs erste schwinge ich mich wieder auf mein Fahrrad und überlege vielleicht im Frühjahr noch mal, mir einen E-Scooter zu kaufen.

Infokasten E-Scooter: Das müssen Sie wissen

Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein benötigt man nicht. Es gibt keine Helmpflicht – trotzdem sollte man aus Sicherheitsgründen einen Helm tragen. Das zulässige Fahrergewicht beträgt in der Regel 100 Kilogramm.

Damit man hierzulande mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt dieser eine Straßenzulassung. Legale Fahrzeuge von beispielsweise Metz, Ninebot und Xiaomi gibt es ab rund 300 Euro. Die gesetzliche Grundlage in Form der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) schreibt in Deutschland vor, dass E-Scooter versichert sein müssen. Fahrzeuge ohne Zulassung oder Versicherungsschutz darf man ausschließlich auf privaten Gelände nutzen. Wer mit einem solchen Roller im Straßenverkehr erwischt wird, zahlt 40 Euro für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen und 70 Euro für das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Im Falle eines Unfalls wird es noch teurer.

Der Fachhandel berät, welche Modelle zugelassen sind und welche Versicherungen es gibt. Bei manchen Händlern kann man die Versicherung direkt im Laden abschließen, das Nummernschild – oft auch Plakette genannt – gleich mitnehmen und nach dem Kauf losfahren. Alternativ sucht man ein Versicherungsbüro auf und geht mit der Plakette raus oder man schließt die Versicherung im Internet ab und bekommt das Nummernschild per Post. Die Versicherungen gelten ein Jahr lang und kosten je nach Anbieter 20 bis 60 Euro. Auf Wunsch kann man zur vorgeschriebenen Haftpflicht- zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung für den Roller abschließen.

Vor der ersten Fahrt

Da die Polizei seit dem Boom der Leih-E-Scooter vor allem im städtischen Bereich auf solche Fahrzeuge achtet, sollte man die wichtigsten Regeln kennen: Fahren darf man, sofern vorhanden, nur auf dem Fahrradweg oder, wenn es nicht anders geht, auf der Straße. Wer auf dem Gehweg erwischt wird, zahlt eine Strafe zwischen 15 und 30 Euro. Wer sich mit einem E-Scooter auf die Autobahn wagt, zahlt "nur" 20 Euro. Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Wer mit zwei Fahrzeugen nebeneinander fährt, riskiert eine Strafe von bis zu 30 Euro.

Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerschein-Besitzer in der Probezeit sind es 0,0 Promille. Für alle anderen gilt: Wer ab 0,5 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und der Fahrer erhält neben einem einmonatigen Fahrverbot zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor und der Führerschein ist üblicherweise erst mal für 6 Monate weg. Wer unter Alkoholeinfluss während der Fahrt jemanden gefährdet, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Transport

Wer mit seinem E-Scooter pendelt und einen Teil des Arbeitswegs in der Bahn sitzt oder das Fahrzeug mit den Urlaub nehmen will, kommt um eine Recherche nicht herum: Die Mitnahme von E-Scootern in Bahnen, Flugzeugen und Bussen ist nämlich nicht eindeutig geregelt.

Die Deutsche Bahn erlaubt in ihren Zügen ausschließlich die Mitnahme zusammengeklappter E-Scooter. Der Transport ist kostenlos. Im öffentlichen Nahverkehr herrscht ein ziemliches lokales Durcheinander: Von zusammengeklappt mit Extra-Ticket, über nicht zusammengeklappt und einem kompletten Verbot gibt es die unterschiedlichsten Vorgaben. Aufgrund des oft fest verbauten Akkus lassen sich E-Scooter in der Regel nicht in Flugzeugen mitnehmen. Das ist beispielsweise bei der Lufthansa der Fall. Vor der Urlaubsbuchung sollte man also bei der Fluggesellschaft nachfragen. Weitere Fragen beantwortet der FAQ-Beitrag.

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(des)