Entscheidung angekündigt: Schrems versus Facebook versus irische Datenbehörde

Das pausierte Verfahren um Facebooks Datentransfer aus der EU in die USA könnte ein Ende nehmen. Die DPC kündigt eine Entscheidung an.

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(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Die irische Datenschutzbehörde (DPC) will eine Entscheidung zum Datentransfer Facebooks in die USA treffen – und das zügig. Das Verfahren schwelt seit inzwischen mehr als sieben Jahren. Zu der Selbstverpflichtung kommt es nun nach einer Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen die DPC.

Laut dem Verein noyb ("none of your business"), den Schrems gegründet hat, werde auf Basis der DSGVO entschieden, obwohl diese bei Einreichung der Klage noch nicht in Kraft getreten war. "Im Rahmen der DSGVO hat die DPC das Recht, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes von Facebook und Verbote zur Datenverarbeitung zu verhängen." Die Entscheidung könne das ursprüngliche Beschwerdeverfahren von 2013 zu dem Fall machen, der endgültig das Schicksal von Facebooks EU-US-Datentransfer besiegelt, heißt es in der Stellungnahme. Schrems erwarte demnach auch, dass die Verfahrenskosten von der DPC zu tragen seien.

In den vergangenen sieben Jahren lag der Fall inzwischen bei sieben Gerichten. "Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die DPC der Beschwerde nachgehen muss." Es gab jedoch zahlreiche Nebenschauplätze und Pausen. Der Datenschutzaktivist hat der Datenschutzbehörde bereits mehrfach vorgeworfen, das Verfahren zu verzögern.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli das Privacy-Shield-Abkommen gekippt, was dazu führte, dass damit die rechtliche Grundlage für die Datenübertragung in die USA fehlte. Facebook, wie auch andere Unternehmen, berief sich auf Standardvertragsklauseln, die besagen, dass bei gleichwertigem Datenschutzniveau der Transfer in Drittländer erlaubt ist. Die DPC verhängte eine Anordnung, dass Facebook daher die Datenübertragung stoppen müsse, das Datenschutzniveau sei nicht gleichwertig. Facebook drohte damit, seine Dienste in der EU einzustellen, und reichte Beschwerde beim irischen High Court ein, in der es hieß, da das Verfahren um den Datentransfer nicht abgeschlossen sei, könne eine Anordnung nicht stand halten. Der High Court entschied, es müsse eine gerichtliche Überprüfung geben.

Schrems wird nun angehört und bekommt Einsicht in alle von Facebook eingereichten Unterlagen. Nach der Entscheidung aus dem Sommer hatte die DPC zur Klärung der Rechtslage eine Klage gegen Schrems und Facebook eingereicht und das eigentliche Verfahren von 2013 auf unbestimmte Zeit pausiert. Beide Parteien klagten ihrerseits, wobei Facebook zurückzog, Schrems jedoch auf eine Entscheidung bestand, die nun folgen dürfte.

(emw)