Kartellamt und BSI arbeiten beim digitalen Verbraucherschutz zusammen

Die beiden Bundesbehörden wollen ihre Kompetenzen für einen besseren Verbraucherschutz im digitalen Umfeld bündeln.

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(Bild: PhotoSGH/Shutterstock.com)

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskartellamt wollen beim digitalen Verbraucherschutz zusammenarbeiten. Neben einem "kontinuierlichen Informationsaustausch" sichern sich die Behörden gegenseitig Unterstützung "in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern" zu. Die Behördenchefs Arne Schönbohm (BSI) und Andreas Mundt (Bundeskartellamt) haben am Freitag in Bonn eine entsprechende Absichtserklärung unterschrieben.

Beide Behörden verfügen über Kompetenzen und Erfahrung im digitalen Verbraucherschutz. Diese wollen sie an der Schnittstelle von digitalen Geschäftsmodellen, Wirtschaftsprozessen und IT-Sicherheit einbringen. "Wir wollen unseren fruchtbaren Austausch, der auf der Arbeitsebene vereinzelt schon stattfindet, verstetigen und weiter ausbauen", erklärte Kartellamtschef Mundt. "Das hilft beiden Behörden, ihre Aufgaben zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen."

Das Bundeskartellamt hatte in der Vergangenheit zum Beispiel den Datenschutz von Smart-TVs unter die Lupe genommen und sich mit angeblichen Nutzerbewertungen im Internet befasst. Das BSI beleuchtet dabei vor allem Sicherheitsfragen und will dabei helfen, die Sicherheitsinteressen der Verbraucher zu schützen. "Damit verbindet Bundeskartellamt und BSI ein gemeinsames Ziel", sagte BSI-Präsident Schönbom. "Wir wollen, dass die Digitalisierung den Menschen nützt und sich nicht gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wendet."

Das Bundeskartellamt soll mehr Befugnisse erhalten, um gegen marktmächtige Digitalkonzerne vorzugehen. Die Behörde soll frühzeitig "einstweilige Maßnahmen" gegen missbrächliches Verhalten dominanter Digitalunternehmen ergreifen können. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet.

Die Behörden betonen, dass die Zusammenarbeit "unter Einhaltung rechtlicher Grenzen, insbesondere der Wahrung von Amts- und Dienstgeheimnissen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben" erfolge.

(vbr)