Amazon darf in der Weihnachtszeit nicht sonntags arbeiten lassen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vorinstanz in ihrem Urteil, dass Amazon den Bedarf an zusätzlichen Arbeitsschichten selbst geschaffen habe.

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Amazon-Lager in Elmshorn.

(Bild: Verdi Handel)

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Amazon darf an Sonntagen in der Weihnachtszeit nicht arbeiten lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster bestätigt.

Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikzentren Sonntagsarbeit im Advent beantragt, weil es im Weihnachtsgeschäft mehr Bestellungen gebe. In dem Fall, der jetzt das Bundesgericht beschäftigte, ging es um 800 Beschäftigte im Versandlager in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen, die am 3. und 4. Advent 2015 arbeiten dürfen sollten. Andernfalls könnten womöglich ungefähr 500.000 Bestellungen bis Weihnachten nicht bearbeitet werden. Das Land hatte die Arbeit an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte Verdi geklagt. Die Gewerkschaft kämpft für den Erhalt des vom Grundgesetz besonders geschützten arbeitsfreien Sonntags.

Arbeit kann laut Arbeitszeitgesetz nur dann ausnahmsweise an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr bewilligt werden, wenn "besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens" dies erfordern. "Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein", entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)

Genau das sei bei Amazon aber der Fall gewesen. Das OVG in Münster hatte festgestellt, dass der Versandhändler die Bestellungen mit kurzfristigen Lieferversprechen ("Same Day Delivery") selbst angekurbelt hatte. Damit hätten nicht "besondere Verhältnisse von außen" auf das Unternehmen eingewirkt. Auf dieser Linie argumentierte nun auch das Gericht in Leipzig.

(mit Material der dpa) / (anw)