E-Justiz: Zivilrichter wollen nicht mehr lange faxen

"Perspektivisch muss das Telefax als Übermittlungsweg abgeschafft werden", fordern Richter. Online-Verfahren sollen kommen.

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(Bild: nepool/Shutterstock.com)

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In Justizkreisen werben gewichtige Stimmen für eine kleine Revolution: "Perspektivisch muss das Telefax als Übermittlungsweg abgeschafft werden, auch wenn es derzeit noch nicht verzichtbar ist", erklärt die 2019 eingesetzte Arbeitsgruppe deutscher Gerichte zur "Modernisierung des Zivilprozesses" unter Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Thomas Dickert. Parallel gelte es, die elektronische Kommunikation etwa zwischen Anwälten und Gerichten zu fördern.

Die Experten haben ihr abschließendes, im "Graswurzel-Prozess" erstelltes Diskussionspapier am Dienstag auf dem weitgehend virtuell durchgeführten ersten Zivilrichtertag in Nürnberg vorgestellt. Sie schlagen nach eigenen Angaben darin "weitreichende und innovative" Reformen vor, um in Zivilprozessen "neue technischen Möglichkeiten sinnvoll nutzbar zu machen und Gerichtsverfahren bürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender zu gestalten".

Das Fax werde aktuell trotz der geplanten verbindlichen Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) "weiterhin vielfach dazu benutzt, Schriftsätze 'vorab' zur Fristwahrung zu übersenden und danach die 'Originale' per Post oder zusätzlich elektronisch zu übersenden, heißt es in dem Bericht. Diese Mehrfacheinreichungen führten zu einem erhöhten Arbeitsaufwand bei den Gerichten und "blähen die Verfahrensakten unnötig auf".

Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Voice over IP komme es zudem zu "erheblichen Qualitätseinbußen" bei der Übertragung. Oft schlage diese fehl, obwohl das Sendeprotokoll einen "OK"-Vermerk ausgebe. Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, eine Auslagenpauschale für Einreichungen per Fax einzuführen, um den elektronischen Rechtsverkehr zu fördern. Dabei sollten die Kosten von den verursachenden Anwälten selbst getragen werden. Mittelfristig soll die Kommunikation mit Gerichten per Telekopien dann unzulässig werden.

Der "technische Fortschritt und die gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation" müssten dazu weiter beobachtet werden. Für eine schnellere und zeitgemäße Kommunikation zwischen Gericht und von ihm einbezogenen Prozessbeteiligten drängen die Experten darauf, einen "Rechtsrahmen für einen elektronischen Nachrichtenraum" zu schaffen. Letzterer sollte in erster Linie dem formlosen Austausch mit Rechtsanwälten sowie weiteren Verfahrensbeteiligten unabhängig von Schriftsätzen und gerichtlichen Entscheidungen dienen.

Die Gruppe schlägt ferner auf über 100 Seiten ein "beschleunigtes Online-Verfahren" für Streitwerte bis 5000 Euro vor. Ein solches sollte geprägt sein von einem intelligenten Eingabe- und Abfragesystemen, "das in der Regel vollständig im Wege elektronischer Kommunikation geführt wird". Fälle, die sich zunächst auf "massenhaft auftretende Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen beziehen dürften, wären bei bestimmten "zentralen Online-Gerichten" am besten aufgehoben. Der Parteivortrag im Zivilprozess soll den Verfassern zufolge zudem künftig "unter den Bedingungen elektronischer Aktenführung in einem gemeinsamen elektronischen "Basisdokument" abgebildet werden. In Anwaltsprozessen halten sie dies für unerlässlich.

Ferner wollen die Autoren die Möglichkeit einer "virtuellen Verhandlung" per Videokonferenz schaffen, die für die Öffentlichkeit zeitgleich in einen vom Gericht bestimmten Raum in Bild und Ton übertragen werde. In geeigneten Fällen solle es gestattet werden, Zeugen per Videoanruf zu vernehmen. Nicht körperlich gespeicherte Daten könnten künftig ein eigenes Beweismittel der "elektronischen Datei" mit besonderen Schutzvorkehrungen erforderlich machen, ist dem Bericht zu entnehmen.

Generell solle ein sicherer, bundesweit einheitlicher elektronischer Bürgerzugang in Form eines Justizportals eingerichtet werden. Es müsse als "sicherer Übermittlungsweg" dienen, wobei erweiterte Transfermöglichkeiten ohne qualifizierte elektronische Signatur hilfreich wären, und "sämtliche digitalen Angebote der Justiz integrieren".

Eine klare Struktur des Kostenfestsetzungsverfahrens eröffnet laut der Gruppe auch die Option, in relativ standardisierten Verfahren "automatisierte Entscheidungen" und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Zivilprozess zu erproben. Eine Vollautomation des Verfahrens im Sinne einer elektronischen Entscheidung mithilfe von KI komme gegenwärtig aber "schon aus technischen Gründen nicht in Betracht". Konferenzteilnehmer aus der Praxis mahnten hier grundsätzlich, den Mensch weiter in den Mittelpunkt zu stellen.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sprach insgesamt von einem "wichtigen Startsignal für eine digitale Initiative" im Bereich der Justiz. Es bedrücke ihn, wie Deutschland und Europa die digitale Welt verschliefen. Die Richterschaft und die Politik müssten daher Tempo machen. Eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums betonte, dass man gemeinsame Grundziele verfolge. Die Bürger sollten nicht das Bedürfnis haben, zu Legal-Tech-Unternehmen gehen und sich etwa mit einer geringeren Quote an Schadenersatz im Streit etwa über Mieter- oder Fluggastrechte zufriedengeben zu müssen. Es stünde der Justiz daher gut an, wenn sie sich zu einem digitalen Schnellboot entwickele.

Das Justizressort hat im Dezember einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" veröffentlicht, der voraussichtlich nächste Woche das Bundeskabinett passieren soll. Das Ministerium will damit Hürden für den elektronischen Rechtsverkehr durch weitere sichere Übermittlungswege für alle Beteiligten abbauen. So soll etwa ein Kanzleipostfach im beA eingerichtet, der Zugang zum Recht auf zusätzliche digitale Ansätze erstreckt werden. Auf breiter Basis könnten dann Dokumente elektronisch an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersendet werden.

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