Bayerns Hate-Speech-Bilanz: 102 Urteile wegen Hass im Netz

Anfang 2020 bekam Bayern den ersten Hate-Speech-Beauftragten Deutschlands. Ein Jahr danach liegen nun Zahlen vor.

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(Bild: Katya Rekina/Shutterstock.com)

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  • dpa
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Bayerns Gerichte haben im vergangenen Jahr 102 Urteile wegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen. 94 dieser Urteile oder Strafbefehle seien auch schon rechtskräftig, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag in München. Insgesamt wurden 1648 Ermittlungsverfahren geführt, die zum größten Teil noch laufen. 462 Verfahren wurden eingestellt. "Das ist im Verhältnis zu dem, was sonst eingestellt wird, wenig", betonte Eisenreich.

Bayern hat seit Anfang 2020 mit dem Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb den deutschlandweit ersten Hate-Speech-Beauftragten. Zum Jahrestag seines Amtsantritts zogen er und Eisenreich Bilanz, denn seit einem Jahr werden Verfahren zu Hass-Postings im Netz systematisch erfasst. "Welche Rolle Corona spielt, können wir noch nicht sagen, weil uns Vergleichszahlen fehlen", sagte Eisenreich.

Im überwiegenden Teil – bei rund 80 Prozent – geht es um rechtsradikale Äußerungen und Volksverhetzung. Angefeindet würden vor allem Politiker, Flüchtlinge oder Muslime. Auch antisemitische Äußerungen seien weit verbreitet.

Allein Medienhäuser, die sich an der Aktion "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" beteiligen, hätten zwischen Oktober 2019 und Anfang Februar 2021 insgesamt 175 Verdachtsfälle aus Kommentaren auf ihren Homepages oder Social-Media-Seiten mit der Bitte um Prüfung an die Behörden weitergeleitet. In 34 Fällen wurde laut Eisenreich Anklage erhoben oder erging ein Strafbefehl, 17 Urteile sind rechtskräftig.

Vor allem Attacken auf Kommunalpolitiker hätten in erschreckendem Maß zugenommen. "Ich bin auch der Meinung, dass Politiker nicht empfindlich sein dürfen. Aber es gibt Grenzen", sagte Eisenreich. "Angriffe auf Amts- und Mandatsträger sind auch Angriffe auf die Demokratie, und da kann der Staat nicht wegschauen."

Hartleb nannte als Beispiele vor allem Hass-Botschaften über den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Hass-Kommentare hätten "letztlich den Nährboden für die Mordtat" bereitet, sagte er – und nannte drei Urteile als Beispiele. Für den Satz "mal den richtigen erwischt" wurden beispielsweise 3500 Euro wegen Billigung von Straftaten verhängt. Andere Straftatbestände in dem Zusammenhang von Hate-Speech waren oft Volksverhetzung, eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Beleidigung.

Hartleb betonte, "dass hier nicht unerhebliche Strafen verhängt werden" - mit empfindlichen Strafen auch für bislang unbescholtene und geständige Ersttäter. Bei Vorstrafen könnten auch Haftstrafen ohne Bewährung drohen. "Dann führt ein Post direkt ins Gefängnis."

Eisenreich kritisierte jedoch die mangelnde Kooperationsbereitschaft sozialer Netzwerke bei der Ermittlung der Identitäten mutmaßlicher Täter. "Das geht so nicht." Die Politik müsse da mehr Druck aufbauen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind für Eisenreich sexistische Angriffe auf Frauen und Mädchen. "Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Mädchen und Frauen allein wegen ihres Geschlechts Opfer sexualisierter Gewalt werden. Dies betrifft vor allem prominente Frauen, Journalistinnen, Politikerinnen und andere Frauen, die sich öffentlich engagieren", sagte Eisenreich. Das bayerische Justizministerium will diese Fälle künftig bayernweit gesondert statistisch erfassen.

(mho)