Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Chats von Schleusern überwachen dürfen

Mit dem geplanten Bundespolizeigesetz soll verschlüsselte Kommunikation überwacht werden können. Das soll aber auf bestimmte Fälle beschränkt bleiben.

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(Bild: BABAROGA/Shutterstock.com)

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  • dpa

Union und SPD wollen am kommenden Freitag im Bundestag ihren Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz erstmalig zur Debatte stellen. Über den Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatte die Koalition mehrere Jahre lang gestritten. Er ermöglicht der Bundespolizei die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also eine Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Allerdings wird diese Befugnis an Bedingungen geknüpft und auf bestimmte Fälle beschränkt, in denen es vor allem um "lebensgefährdende Schleusungen oder Menschenhandel" geht. Denkbar sind hier beispielsweise Szenarien, wo internationale Schleuserbanden Migranten in unbelüfteten Containern oder Kühllastern über die Grenze schmuggeln.

Die Bundespolizei soll künftig zudem nicht nur die Strafverfolgung bei "unerlaubtem Aufenthalt" in Deutschland selbst durchführen können. Sie bekommt auch die Erlaubnis, sich bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern um eine mögliche Abschiebung zu kümmern – vorausgesetzt, diese werden im Aufgabenbereich der Bundespolizei (also zum Beispiel im Grenzbereich oder in der Bahn) angetroffen.

Ein Argument, das Bundespolizei-Präsident Dieter Romann in der Debatte über diese neue Befugnis angeführt hatte, ist der Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. Er hatte im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet. Der islamistische Gefährder aus Tunesien war im Juli 2016 mit gefälschten Papieren auf einem Busbahnhof in Friedrichshafen von der Bundespolizei kontrolliert worden. Nach Kontakt mit den für Amri damals zuständigen Behörden an dessen Wohnort in Nordrhein-Westfalen wurde der abgelehnte Asylbewerber letztlich nicht in Abschiebehaft genommen.

Weiterhin nicht erlaubt sein werden die Online-Durchsuchung und die elektronische Gesichtserkennung, die das Bundesinnenministerium gerne im neuen Gesetz gesehen hätte. Auch eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gummigeschossen und sogenannten Tasern war mit der SPD nicht zu machen. Ebenso vom Tisch ist eine ursprünglich geplante Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf Hauptverkehrswege und damit über den 30-Kilometer-Grenzraum hinaus. Die letzte Novellierung des Bundespolizeigesetzes stammt aus dem Jahr 1994.

(tiw)