Kanadische Behörden erklären Clearviews Gesichtserkennung für illegal

"Clearview AI betreibt Massenüberwachung und es ist illegal", sagt Kanadas Datenschutz-Kommissar. Die Firma meint hingegen, alle Fotos im Netz seien Freiwild.

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Ein Laser tastet ein grünes Gesicht ab

(Bild: Neosiam32896395/Shutterstock.com)

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Der biometrische Gesichtserkennungsdienst Clearview AI ist in Kanada illegal. Das hat die Datenschutzbehörde der Monarchie festgestellt. Das New Yorker Unternehmen Clearview AI hat im Internet mehr als drei Milliarden Gesichtsfotos zusammengesucht und daran einen Gesichtserkennungsalgorithmus trainiert, den es nun vermietet. Allerdings hat die Firma gar nicht erst versucht, die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.

"Die gewaltige Mehrheit diese Leute war nie und wird nie in eine Straftat verwickelt. Was Clearview macht, ist Massenüberwachung, und es ist illegal", sagte Kanadas Privacy Commissioner Daniel Therrien vergangene Woche, "Es ist eine Beleidigung der Datenschutzrechte Einzelner und fügt allen Mitgliedern der Gesellschaft, die sich in einer ununterbrochenen polizeilichen Gegenüberstellung wiederfinden, breiten Schaden zu. Das ist völlig inakzeptabel."

Gemeinsam mit den Datenschutzbehörden der kanadischen Provinzen Alberta, Britisch-Kolumbien und Quebec hat Therriens Behörde den Sachverhalt untersucht. Laut Abschlussbericht hat Clearview AI gleich dreifach gegen kanadisches Bundesrecht verstoßen:

  1. hat Clearview AI personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen;
  2. hat Clearview AI personenbezogene Daten für einen unzulässigen Zweck gesammelt, verarbeitet und Dritten offengelegt; und
  3. hat Clearview AI verabsäumt, die Erstellung einer Datenbank biometrischer Eigenschaft und Messergebnisse den kanadischen Behörden anzuzeigen.
  4. Außerdem hat Clearview AI verabsäumt, speziell nach dem Recht Quebecs vorgesehene Biometrie-Zustimmungen einzuholen.

Blick vom Friedensturm des kanadischen Parlaments in Ottawa, Ontario, über den Fluss Ottawa nach Gatineau, Quebec. Im Hochhaus links hat die kanadische Bundesdatenschutzbehörde (Privacy Commissioner) ihren Sitz.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Weil der Zweck der Datenverarbeitung unzulässig sei, dürfe Clearview AI sein Geschäftsmodell selbst mit Zustimmung der Betroffenen nicht umsetzen. Schon die unterschiedslose Sammlung der Bilder durch Scraping öffentlicher Webseiten sei unvertretbar. Darüber hinaus hegen die Behörden Zweifel an der Effizienz und Genauigkeit von Gesichtserkennung im Allgemeinen und jener Clearviews im Besonderen. Falsche Ergebnisse einer Gesichtserkennung können für Betroffene verheerende Folgen haben. Außerdem könnte die Datenbank gehackt werden, womit alle Daten Dritten offen stünden.

Im Rahmen der Untersuchung haben die vier Behörden Clearview dazu aufgefordert, seinen Gesichtserkennungsdienst in Kanada vom Markt zu nehmen, die Sammlung und Verarbeitung von Bildern und biometrischer Gesichtsdaten betreffend Personen in Kanada einzustellen und solche Daten zu löschen. Zwar hat Clearview sein Angebot während der Untersuchung pausiert, die kanadischen Daten aber nicht gelöscht.

Das Unternehmen stellt sowohl das Risiko für von falschen Ergebnissen oder Datenbankhacks Betroffene in Abrede, als auch den Schaden für alle erfassten Personen. Clearview begehrt von den kanadischen Datenschutzbehörden, dass diese binnen zwei Jahren Richtlinien ausarbeiten, die einen legalen Betrieb des Dienstes ermöglichen.

Darüber hinaus versuchte die US-Firma einen Kuhhandel einzufädeln: Sollten die kanadischen Behörden ihren Untersuchungsbericht geheim halten, werde Clearview versuchen, Schritte zu setzen, um Foto-Sammlung und -Verbreitung einzuschränken – das aber nur für Bilder, die es als "kanadisch" identifiziert hat, und nur auf Bemühensbasis, also ohne rechtliche Verpflichtung und ohne Anerkennung eines Rechtsverstoßes. Darauf sind die Kanadier nicht eingegangen und haben den Bericht vergangene Woche veröffentlicht.

Daraus geht hervor, dass sich Clearview keiner Schuld bewusst ist. Die kanadischen Behörden seien gar nicht zuständig und die Gesetze unwirksam, weil Clearview nicht "in Kanada" respektive Quebec tätig sei. Außerdem seien alle Fotos öffentlich. Außerdem sei es irrelevant, dass die Personen ihre Bilder für völlig andere Zwecke online gestellt haben. Und überhaupt sei der Gesichtserkennungsdienst ein Dienst zum Wohle der Gesellschaft.

Diesen Vorbringen konnten die Behörden nichts abgewinnen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass Facebook, Google, LinkedIn, Twitter und YouTube das Unternehmen bereits mit Unterlassungsaufforderungen eingedeckt haben. Aus Sicht dieser Datenkonzerne verstößt Clearviews Fotosammlung gegen die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Online-Angebote.

Mit Herausgabe des Untersuchungsberichts fordern die vier kanadischen Datenschutzbehörden Clearview AI dazu auf, die Sammlung, Verarbeitung und Weitergabe von Bildern und biometrischer Gesichtsmuster betreffend Personen in Kanada einzustellen und solche Daten zu löschen. Außerdem soll sich Clearview AI dazu verpflichten, seinen Gesichtserkennungsdienst nicht mehr in Kanada anzubieten. Für den Fall der Weigerung drohen die Datenschutzbehörden dem Unternehmen weitere rechtliche Schritte an, um einen gesetzeskonformen Zustand zu erzwingen.

(ds)