Patentklage um weiße LEDs

Osram Opto Semiconductors verklagt die japanische Firma Nichia wegen der Verletzung von Schutzrechten an der Entwicklung weißer Leuchtdioden.

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Von
  • Richard Sietmann

Osram Opto Semiconductors verklagt die japanische Firma Nichia wegen der Verletzung von Schutzrechten an der Entwicklung weißer Leuchtdioden. Die in Regensburg ansässige Optoelektronik-Tochter des Lampenherstellers Osram hat gegen die Nichia Corporation und ihre Tochtergesellschaften in den USA und Deutschland zwei Gerichtsverfahren wegen Verletzung geistigen Eigentums angestrengt. Die Klagen vor dem US-Bundesbezirksgericht für den östlichen Gerichtsbezirk von Pennsylvania und beim Landgericht München haben das Ziel, den in den Vereinigten Staaten erteilten Patenten US 6,066,861 und US 6,245,259 sowie dem deutschen Gebrauchsmuster Nr. 297 24 382.9 Geltung zu verschaffen, die sich auf die grundlegende Technologie zur Herstellung von Halbleiter-Bauelementen auf der Basis der Farbmischung bei Einzel-LED-Chips erstrecken.

LEDs geben generell nur einfarbiges Licht in einem begrenzten Spektralbereich ab, wobei der Farbton des Lichts vom Diodenmaterial und dem Dotierstoff abhängt. Weißleuchtende "kalte" Lichtquellen ließen sich daher bis vor kurzem nur durch die aufwendige Kombination verschiedenfarbiger LEDs herstellen. Die weißen Einzel-LEDs von Osram beruhen auf der Wellenlängenkonversion in einem Lumineszenzfarbstoff, der entweder direkt auf einen blau-emittierenden Dioden-Chip aufgebracht oder der in dem Epoxidharz gelöst wird, das zum Vergießen der Diode dient. Eine typische Anwendung der zwischen 1995 und 1997 entwickelten Technik ist die Hintergrundbeleuchtung von Displays, zum Beispiel in Mobiltelefonen und Kfz-Armaturenbrettern. Die weißen LEDs sind sehr viel kleiner als konventionelle Lampen, haben eine höhere Energieausbeute und zeichnen sich durch eine längere Lebensdauer aus.

"Mit unseren Gerichtsverfahren gegen Nichia beabsichtigen wir, die illegale Nutzung unserer Technik durch ein Unternehmen, das weder eine Lizenz unserer Technik besitzt noch diese beantragt hat, zu unterbinden", begründet der Vorsitzende der Geschäftsführung von Osram Opto Semiconductors, Dr. Rüdiger Müller, das Vorgehen. Die Schutzrechte, die Osram von Nichia durch den Import, Verkauf und das Anbieten von bestimmten weißen Lumineszenzdioden (LED) in den USA und Deutschland verletzt sieht, beziehen sich auf eine Vergusszusammensetzung für die Wellenlängenkonvertierung sowie auf eine Licht emittierende Halbleiterkomponente. Sie beschreiben eine Basistechnologie zur industriellen Herstellung von Einzel-LEDs, die das Prinzip der Farbmischung zur Emission von weißem Licht nutzen.

Die japanische Hightech-Schmiede Nichia , der als erstes – und bislang einziges – Unternehmen mit der Herstellung blauer Laserdioden ein Durchbruch gelang, gerät damit innerhalb weniger Wochen ein zweites Mal in ein schiefes Licht. Ende August war bekannt geworden, dass der Erfinder der blauen Laserdiode, Shuji Nakamura – jetzt Professor an der UC Berkeley – seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Der hatte ihm für das Patent lediglich eine Erfindervergütung von umgerechnet 170 US-Dollar zugestanden; weltweit erzielte der Konzern damit allein im vergangenen Jahr einen geschätzten Umsatz von 400 Millionen US-Dollar. (Richard Sietmann) / (wst)