Gericht untersagt Kooperation von Gesundheitsministerium mit Google

Die Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google ist kartellrechtswidrig – das entschied das Münchener Landgericht.

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(Bild: nepool/Shutterstock.com)

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In einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und Google hat das Landgericht München zwei Anträgen von Netdoktor stattgegeben. Die Vereinbarung, Informationen eines Portals des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in den Knowledge Panels von Google anzuzeigen, ist kartellrechtswidrig. Die zuständige Zivilkammer hat entsprechend die Zusammenarbeit des Ministeriums und des Suchmaschinenanbieters untersagt.

"Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt", heißt es in der Begründung der Vorsitzenden Richterin Dr. Gesa Lutz. Die bestmögliche Position in den Suchergebnissen, also die Infobox, stünde privaten Anbietern von Gesundheitsportalen nicht mehr zur Verfügung. Netdoktor sei angewiesen auf die Sichtbarkeit bei Google, die durch die Infoboxen stark eingeschränkt wird, was wiederum zu einem verringerten Nutzeraufkommen bei Netdoktor führt und damit potenziell zu einem Verlust von Werbeeinnahmen.

Anders als das Gesundheitsministerium bisher argumentiert hat, sagt Lutz: "Die Zusammenarbeit von Google und dem BMG ist auch nicht wegen qualitativer Effizienzgewinne, etwa wegen einer Verringerung des Suchaufwands für die Nutzer oder einer Verbesserung der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung durch die Infoboxen, ausnahmsweise zulässig." Sie würden die Nachteile zumindest nicht aufwiegen, wozu auch eine Reduzierung der Medien- und Meinungsfreiheit gehöre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat zudem nicht entschieden, ob das Ministerium überhaupt ein solches Informationsportal betreiben darf. Ein Antrag auf einseitig marktmissbräuchliches Verhalten von Google wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Kooperation mit Google im November bekannt gegeben. 160 Gesundheitsthemen sollten seither bei der Suche prominent als Knowledge Panel angezeigt werden – die Informationen allesamt vom Portal gesund.bund.de stammen. Neben Netdoktor klagt auch der "Wort & Bild"-Verlag, dem die Apothekenumschau angehört. Die Medienanstalt Schleswig-Holstein/Hamburg hat ebenfalls ein Verfahren eingeleitet, da das Portal den Medienstaatsvertrag verletzten könnte.

(emw)