Berufungsgericht: Doch kein Datenschutz an US-Grenzen

US-Grenzbeamte dürfen elektronische Geräte auch ohne Verdachtsmomente durchsuchen. Eine gegenteilige Entscheidung eines US-Gerichts ist aufgehoben worden.

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Stacheldraht

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Die US-Grenzbehörden CBP und ICE dürfen elektronische Geräte an der Grenze selbst dann durchsuchen, wenn gar keine Verdachtsmomente vorliegen. Das hat das US-Bundesberufungsgericht für den Ersten Bundesgerichtsbezirk am Dienstag entschieden. Demnach verstoßen verdachtsunabhängige Durchsuchungen an den Grenzen nicht gegen die US-Verfassung. Die Behörden dürfen die Geräte sogar für geraume Zeit einbehalten.

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2019 gab es laut offizieller Statistik mehr als 40.000 solcher Durchsuchungen an US-Grenzen. Im November des Jahres hat ein US-Bundesbezirksgericht verdachtsunabhängige Routine-Durchsuchungen von Mobilgeräten an den Grenzen für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil wurde nun vom zuständigen Berufungsgericht aufgehoben.

Die internen Vorschriften der beiden Grenzbehörden unterscheiden zwischen "einfachen" und "fortgeschrittenen" Durchsuchungen. CBP (Customs and Border Protection) definiert fortgeschrittene Durchsuchungen als solche, in denen der Grenzbeamte externe Vorrichtungen drahtlos oder drahtgebunden mit dem durchsuchten Gerät verbindet, um sich mehr als nur Zugriff zu verschaffen, sondern gespeicherte Inhalte zu analysieren oder zu kopieren.

Für "fortgeschrittene" Untersuchungen benötigt der Beamte die Genehmigung seines Vorgesetzten. Sie soll bei Verdacht auf Rechtsverletzung oder Besorgnis hinsichtlich der Nationalen Sicherheit gewährt werden. Einfache Durchsuchungen sind laut internen Vorschriften jederzeit gestattet. Die Beamten dürfen Geräte zudem fünf Tage einbehalten, bevor sie eine Genehmigung des Vorgesetzten für längere Beschlagnahme einholen sollen.

ICE (Immigration and Customs Enforcement) hat noch strengere Vorschriften: Ursprünglich waren auch "fortgeschrittene" Durchsuchungen ohne Anlass oder Genehmigung des Vorgesetzten zulässig. Seit 2018 verlangen interne ICE-Richtlinien einen Verdacht, was aber nicht unabhängig überprüft wird. Beschlagnahmen sind sogar für bis zu 30 Tage zulässig, länger mit Genehmigung des Vorgesetzten.

An diesen Vorschriften und ihrer Umsetzung hat das Berufungsgericht nichts auszusetzen. Der Vierte Zusatzartikel der US-Verfassung, der grundsätzlich gerichtliche Genehmigungen für Durchsuchungen verlangt, gelte nicht an den Grenzen. Behörden wohne die Autorität inne, die territoriale Integrität des Landes zu schützen. Das Berufungsgericht untermauert seine Entscheidung mit früheren Entscheidungen anderer Bundesgerichte in strafrechtlichen Verfahren.

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Auch das Argument eines Verstoßes gegen den Ersten Zusatzartikel hat die Richter nicht überzeugt. Der Erste Zusatzartikel garantiert US-Personen das Recht auf Freie Rede. In elektronischen Geräten sind regelmäßig umfangreiche private Unterhaltungen und andere Daten gespeichert. Die Kläger meinen, dass schon die Gefahr der anlasslosen Durchsuchung Reisende dazu bringe, bestimmte Dinge anderen gar nicht erst mitzuteilen. Die Richter stellen fest, dass Reisende kein Recht auf Schutz persönlicher Kommunikation hätten. Das würde Terroristen in die Hände spielen.

Die Beschlagnahmedauern hält das Gericht ebenfalls für unproblematisch weil und soweit "vernünftig" (reasonable). Es sei im Einzelfall zu klären, ob eine lange Beschlagnahme vertretbar war oder nicht, doch hätten die Kläger keine konkreten Beschlagnahmen moniert.

Elf betroffene Reisende hatten das zivilrechtliche Verfahren mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisationen ACLU und EFF angestrengt. Ordentliche Rechtsmittel haben sie jetzt keine mehr. Sie können lediglich versuchen, eine Überprüfung durch neun statt drei Richter des selben Bundesberufungsgerichts und/oder durch den US Supreme Court beantragen. Solche Anträge werden sehr selten genehmigt. Allerdings gibt das Bundesberufungsgericht für den Ersten Bundesgerichtsbezirk zu, dass seine Entscheidung in einem wesentlichen Punkt einer früheren Entscheidung aus dem Neunten Bundesgerichtsbezirk widerspricht.

Dort wurde 2019 im Fall US v. Cano entschieden, dass sich die Durchsuchungskompetenz der Grenzbeamten auf die Suche nach Schmuggelgut beschränke. Hingegen meinen die drei Richter des Ersten Bundesgerichtsbezirks, dass auch die Suche nach Beweisen für Schmuggel oder andere grenzbezogene Rechtsverletzungen zulässig ist. Offene Widersprüche zwischen Bundesberufungsgerichten erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Supreme Court ihre Entscheidungen überprüft.

Theoretisch könnten auch Regierung oder Gesetzgeber die Eingriffe einschränken. Das halten die Berufungsrichter ausdrücklich fest.

Weil Donald Trump als US-Präsident seine Bundesminister häufig ausgewechselt hat, ist das Verfahren unter verschiedenen Bezeichnungen geführt worden, darunter Alasaad v. Wolf, Alasaad v. Nielsen, Alasaad v. McAleenan und Alasaad v. Duke. Entschieden wurde es am 9. Februar 2021 als Ghassan Alasaad et al v. Alejandro Mayorkas et al. Die Az. des US-Bundesberufungsgerichts für den Ersten Bundesbezirksgericht lauten 20-1077 und 20-1081.

(ds)