Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Kampfansage an die Digitalriesen

Fokussiert, proaktiv und digital soll es sein, das Wettbewerbsrecht 4.0. Man hofft, die Internetgiganten dadurch endlich unter Kontrolle zu bringen.

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Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Dr. Laura Kubach
  • Bianca Strobel
Inhaltsverzeichnis

Am 19.01.2021, nur wenige Tage nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag, trat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in seiner zehnten Novelle in Kraft. Das Gesetz zielt auf die mächtigen Digitalkonzerne, deren Verhalten den Wettbewerbshütern schon lange ein Dorn im Auge ist. Bislang war ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen Amazon, Facebook, Google und Co. vor allem von Langatmigkeit geprägt. Mit den neuen Regelungen soll nun alles effektiver und schneller gehen.

Die Gesetzesnovelle betrifft aber nicht nur die Großen, sondern kann auch kleinere Unternehmen einer strengen Missbrauchsaufsicht unterstellen, wenn sie zwar nicht marktmächtig im klassischen Sinne sind, aber dennoch besonders bedeutend in digitalen Zusammenhängen. Wann das allerdings der Fall ist und welche kleineren Unternehmen und digitalen Plattformen in Zukunft ebenfalls in den Fokus des GWB geraten, darf mit Spannung erwartet werden. Dann müssten auch sie besondere Rücksichtnahmepflichten beachten. Tun sie dies nicht, drohen zum Teil erhebliche Haftungsrisiken, etwa Geldbußen.

Am Anfang der Novelle stand die Erkenntnis, dass das digitale Geschäft anders funktioniert als die "Old Economy". Marktmacht ergibt sich nicht mehr allein aus Marktanteilen. Teilnehmer und Märkte vernetzen sich schneller und die Wertschöpfung aus Daten gewinnt immer größere Bedeutung. Davon profitieren die Unternehmen, die über die maßgeblichen Daten verfügen und damit oft eine Schlüsselposition im Wettbewerb besetzen. Gleichzeitig erzeugen Netzwerkeffekte eine starke Tendenz zur Marktkonzentration. Viel schneller als in analogen Zusammenhängen kommt es zum "Tipping", dem Kippen eines Marktes, wenn ein Unternehmen eine zu starke Stellung erhält. Ist dieser Punkt einmal überschritten, wird es schwierig, faire Wettbewerbsbedingungen wiederherzustellen oder neuen Teilnehmern einen Marktzugang zu ermöglichen.