Auslegungssache 27: Die Grenzen der Videoüberwachung

Wo ist Kameraüberwachung im nicht-öffentlichen Bereich erlaubt? Rechtsanwältin Carola Sieling erklärt, was gemäß DSGVO, Urheber- und Persönlichkeitsrecht geht.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

Nachdem Joerg seinem Ärger über das Schufa-Projekt "CheckNow" Luft gemacht und bei der Gelegenheit die Rubrik "Ärgernis der Woche" ausgerufen hat, widmet er sich mit Holger dem Schwerpunkt-Thema dieser Episode, nämlich der Videoüberwachung im nicht-öffentlichen Bereich.

Rechtsanwältin Carola Sieling beim Auslegungssache-Podcasten

Mit von der Partie ist Rechtsanwältin Carola Sieling, die StammhörerInnen bereits aus Episode 18 kennen. Carola berät Unternehmen bei der Vorbereitung von Kamera-Anlagen und kennt sich in der Materie aus Datenschutzsicht bestens aus. Sie erläutert, was es von Unternehmensseite bei der Vorbereitung zu beachten gilt, und was zu welchem Zweck möglich und gestattet ist. Dabei geht es keineswegs nur um die DSGVO, sondern natürlich spielen auch andere Felder wie das Urheber- oder das Persönlichkeitsrecht eine große Rolle. Für Angestellte und Private dürfte interessant sein zu erfahren, was sie sich an Videoüberwachung bieten lassen müssen und wo sie berechtigt Einsprüche anmelden sollten.

Episode 27:

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Hier gehts zu allen bisherigen Folgen:

Auslegungssache, der Datenschutz-Podcast des c't Magazins

(hob)