Auslegungssache 30: Journalismus und der Datenschutz

Journalistische Recherchen sind von der DSGVO befreit, sofern sie gesellschaftliche Aufgaben erfĂĽllen. Das Medienprivileg erlaubt aber keine beliebigen Zugriffe

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Investigative Recherchen erfordern es oft, dass personenbezogene Daten gesichtet, extern bewertet und sortiert werden müssen - dies meist, ohne den Betroffenen zu informieren oder die Quelle offenzulegen. Damit der Journalismus diese gesellschaftliche Aufgabe erfüllen kann, nennt die DSGVO Ausnahmen der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben (Medienpriviliegien), die auch für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gelten können. Zu diesen Privilegien kursieren in der Öffentlichkeit einige Missverständnisse. Deshalb sprechen Joerg und Holger in dieser Episode darüber, für wen und in welchen Konstellationen die Ausnahmen gelten und worauf JournalistInnen besonders achten sollten.

Johannes Endres beim Auslegungssache-Podcasten

Sie begeben sich aber nicht alleine ins Dickicht von Datenschutz- und Landespressegesetzen: Mit dabei ist Johannes Endres. Johannes war lange Jahre c't-Redakteur, Ressortleiter, und von 2013 bis 2017 Chefredakteur von heise online und c’t. Von 2015 bis 2020 war er außerdem Mitglied des deutschen Presserats, dort Vorsitzender der beiden Beschwerdeausschüsse "Trennung von Werbung und Redaktion" und "Redaktionsdatenschutz". Derzeit arbeitet Johannes bei Althammer & Kill, einem Unternehmen, das Unternehmen bei der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen berät.

Episode 30:

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Auslegungssache, der Datenschutz-Podcast des c't Magazins

(hob)