Microsoft-Prozess: Verhandlungsentwurf wird Gericht vorgelegt
Microsoft und das US-Justizministerium wollen der zuständigen Richterin Einzelheiten ihrer außergerichtlichen Einigung präsentieren.
Microsoft und das US-Justizministerium wollen am heutigen Freitagmorgen um 6 Uhr (Washingtoner Ortszeit) der zuständigen Richterin Einzelheiten ihrer außergerichtlichen Einigung vorlegen. Anscheinend ist jedoch weiterhin unklar, ob die 18 US-Bundesstaaten, die neben dem US-Justizministerium noch als Kläger in dem Verfahren auftreten, sich mit den Verhandlungsergebnissen einverstanden erklären. Das Wall Street Journal berichtet unter Berufung auf gut unterrichtete Kreise, eine Kerngruppe, die aus den Staaten Kalifornien, Connecticut, Ohio, Wisconsin und Massachusetts bestehe, halte das Verhandlungsergebnis für ungenügend. Beobachter erwarten, dass die Vertreter der Bundesstaaten mehr Zeit fordern werden, um die Verhandlungsergebnisse zu prüfen.
Falls einzelne Staaten nicht einverstanden wären, könnten sie Richterin Colleen Kollar-Kotelly bitten, die Einigung zurückzuweisen. Falls alle Parteien sich mit den Verhandlungsergebnissen einverstanden erklären, muss die zuständige Richterin weiterhin prüfen, ob die Ergebnisse geeignet sind, das wettbewerbswidrige Verhalten von Microsoft zu unterbinden.
An der Wall Street wurde die Nachricht von der bevorstehenden außergerichtlichen Einigung erwartungsgemäß positiv aufgenommen: Die Microsoft-Aktie stieg gegen den Trend um 6,3 Prozent an. Microsoft-Konkurrenten und Verbraucherschützer kritisierten die Einigung dagegen als zu lasch.
Falls die außergerichtliche Einigung zu Stande kommt, dürfte sich das öffentliche Augenmerk besonders auf die Besetzung des neutralen Gremiums richten, das fünf Jahre lang überwachen soll, ob der Software-Riese den Auflagen nachkommt. Wie und von wem dieses Gremium besetzt wird, ist bisher noch nicht bekannt. Es soll nach seiner Bildung überwachen, dass der Software-Konzern unter anderem PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Ausstattung ihrer Rechner mit Software konkurrierender Hersteller lässt. Außerdem muss Microsoft nach der vorgeschlagenen außergerichtlichen Einigung seinen Mitbewerbern Einblick in technische Informationen über Software und Betriebssysteme geben, die ein reibungsloses Zusammenspiel konkurrierender Software mit Microsoft-Produkten ermöglichen. (wst)