Verbraucherzentrale mahnt 1&1 erneut ab

Die juristischen Nachwirkungen der plötzlichen Kündigung von tausenden DSL-Flatrate-Kunden scheinen für den Provider 1&1 noch lange nicht ausgestanden.

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Von
  • Holger Bleich

Die juristischen Nachwirkungen der plötzlichen Kündigung von tausenden Flatrate-Kunden scheinen für den Provider 1&1 noch lange nicht ausgestanden. In den nächsten Tagen wird dem Provider aus Montabaur erneut ein Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung ins Haus flattern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sieht ihre Forderungen an den Provider in keiner Weise erfüllt.

Ende letzten Jahres hatte die vzbv 1&1 abgemahnt, weil der Provider -- nach Meinung des Verbands -- ungültige AGB-Klauseln dazu benutzt hat, tausenden Kunden den DSL-Pauschaltarif zu kündigen oder ihn in einen volumenbeschränkten Tarif zu überführen. 1&1 berief sich dabei auf die Klausel 7.4 in seinen AGB zum DSL-Zugang, in der es hieß: "1&1 ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."

Kurz bevor 1&1 die Unterlassungserklärung in der vergangenen Woche zurückschickte, änderte man die AGB. Die Klausel 7.4 ist jetzt zwar verschwunden, dafür gibt es eine Klausel 6.4, in der lediglich der Halbsatz "die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden" nicht mehr enthalten ist.

Diese Änderung hält Carola Elbrecht, beim vzbv verantwortlich für die 1&1-Abmahnungen, für völlig unzureichend: "Am Gegenstand unserer Kritik, dem asynchronen Kündigungsrecht, ändert sich dadurch nichts", stellte sie im Gespräch mit heise online fest. Auch die neue Klausel 6.4 werde jetzt wieder abgemahnt. Für den Fall, dass 1&1 die Unterlassungserklärung nicht abgibt, kündigte Elbrecht eine Klage an. Außerdem werde die vzbv die Kündigungen jetzt auch wettbewerbsrechtlich unter die Lupe nehmen.

Welche Auswirkungen die Abmahnungen für die betroffenen (Ex-)Kunden haben, wollte Elbrecht noch nicht abschließend beurteilen. Sie halte es aber für wahrscheinlich, dass selbst Kunden, die die Kündigungen akzeptiert haben, bald auf die Fortsetzung des Vertrags pochen können. Immerhin sei die Klausel 7.4 im juristischen Sinne "überraschend" gewesen. (hob)