Auch Autoren sollen an Druckern und Brennern verdienen

Wohl noch im November soll eine Lösung im Streit um Urheberrechte gefunden werden.

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Von
  • Jochen Neumeyer
  • dpa

Diesen Streit schien auch die Justizministerin nicht schlichten zu können: Zweimal bereits hatten sich Computerindustrie und Vertreter von Künstlern, Autoren und Kreativen mit Herta Däubler-Gmelin getroffen, um eine Lösung im seit Jahren schwelenden Streit um Urheberrechte zu finden - ohne Ergebnis. Doch nun sieht es so aus, als hätten die Vermittler aus dem Ministerium in Einzelgesprächen die Streitparteien weichgeklopft: Wohl noch im November soll in einer dritten Runde eine Lösung gefunden werden.

Die Kreativen sehen die Rechte an ihren Werken bedroht durch massenhafte elektronische Vervielfältigung. Sie fordern eine Abgabe auf Computer, CD-Brenner und Drucker, ähnlich wie es etwa bei Kopiergeräten oder Tonbändern schon seit langem üblich ist. Die Industrie fürchtet Zusatzkosten von bis zu einer Milliarde Mark pro Jahr, die letztlich von den Verbrauchern zu tragen seien. Statt einer Pauschalabgabe auf jedes verkaufte Gerät will die Branche ein nutzungsabhängiges Entgelt: Jeder soll nur die Kopien bezahlen, die er macht. Das allerdings würde einen effektiven digitalen Kopierschutz voraussetzen - doch ob diese Technik schon einsatzbereit ist, ist umstritten.

Dass grundsätzlich auch die digitale Vervielfältigung abgabepflichtig sei, hatte das Justizministerium bereits im Juli 2000 angemerkt, im Bericht über die Entwicklung der Urheberrechtsvergütung. "Die Kreativen sind wichtig für die Gesellschaft", sagt Sprecherin Maritta Strasser, "es kann nicht sein, dass sie durch die Nutzung elektronischer Medien enteignet werden." Die IT-Branche gibt sich konsensbereit: "Es scheint ein Kompromiss möglich", sagt der Vizepräsident des Branchenverbandes Bitkom, Jörg Menno Harms, und lobt: "Das Justizministerium hat als Katalysator gewirkt."

Zumindest was CD-Brenner angeht, hatten sich die Parteien eigentlich auch schon geeinigt. 12 Mark pro Brenner wollte der Hersteller Hewlett-Packard bezahlen, bis es einen geeigneten Kopierschutz gibt. Das hatte das Unternehmen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vereinbart, die die Verwertungsgesellschaften vertritt.

Da ein Gesamtvertrag für alle Hersteller jedoch nicht zu Stande kam, kündigte HP im Frühjahr den Vergleich, um eine Klärung vor Gericht zu suchen. Vor dem Landgericht Stuttgart unterlag das Unternehmen in erster Instanz: Das Gericht entschied, dass auch für digitale Geräte eine Abgabe fällig sei, legte aber die Höhe noch nicht fest.

Der Rechtsstreit könnte noch einige Jahre dauern. Doch die Branche will Rechtssicherheit, und auch ZPÜ-Vorstand Reinhold Kreile ist an einer schnellen Lösung interessiert: "Wir müssen auch sehen, wie kommt der Autor schneller zu seinem Geld." Wie viel, das ist noch offen: Nach Angaben der VG Wort fordern die Gesellschaften 30 Euro für jeden PC, für Drucker je nach Leistung 20 bis 150 Euro, für CD-Brenner sechs Euro. Die Verhandlungsposition habe sich allerdings wegen der High-Tech-Krise verschlechtert, sagt ein Experte. "Vor zwei bis drei Jahren hätten die Verwertungsgesellschaften mehr rausholen können."

Das will die ZPÜ nicht gelten lassen. "Die Branche hat jahrelang hervorragend verdient und nichts bezahlt", sagt Kreile. Er sei sicher, dass ein vernünftiger Kompromiss zu Stande komme: Die Vergütungspflicht für CD-Brenner und Drucker werde anerkannt und für die nächsten drei Jahre eine Pauschalvergütung vereinbart. Danach könnte individuell abgerechnet werden, so geeignete Geräte auf dem Markt sind. Dafür könnte bis dahin offen bleiben, ob PCs an sich vergütungspflichtig sind.

Gerade angesichts der Wirtschaftskrise sei eine rasche Lösung vonnöten, sagt Kreile. "Bei der Schnelllebigkeit der Industrie könnte es sonst passieren, dass wir zwar Recht bekommen, es dann jedoch manche Unternehmen nicht mehr gibt." (Jochen Neumeyer/dpa) / (anw)