Gericht: Telekom muss Ortsnetze weiter öffnen [Update]

Die Deutsche Telekom muss für den Ortsnetzanschluss zumindest vorläufig auch Reseller-Angebote an Konkurrenten ohne eigene Netze machen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Deutsche Telekom muss ihre Ortsnetze zumindest vorläufig auch für Wettbewerber öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, bestätigte das Gericht am heutigen Mittwoch einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Telekom-Konkurrent debitel war gegen die marktbeherrschende Stellung der Telekom im Ortsnetz vorgegangen und hatte Recht bekommen. In der Hauptsache sei jedoch noch nicht entschieden, hieß es. debitel hatte nach eigenen Aussagen die Entscheidung eigentlich schon früher erwartet.

Nach dem Beschluss muss die Telekom nun vorerst den Konkurrenten ein Reseller-Angebot für die "letzte Meile", also die Teilnehmeranschlussleitung machen. Die Telekom muss dabei den Resellern sowohl Telefonanschluss als auch Datendienste über ISDN und DSL anbieten, sodass die Konkurrenz den Kunden ein Komplettangebot für den Ortsnetzanschluss machen kann. Eine Umschaltung der Teilnehmeranschlussleitung auf ein eigenes Netz des Konkurrenten entfällt, da der Reseller nur die Leistungen bei der Telekom einkauft und nicht die gesamte Leitung; der Kunde hat allerdings dann keinen Vertrag mit der Telekom, sondern mit dem entsprechenden Reseller – ähnlich wie bei Mobilfunkverträgen mit Firmen, die kein eigenes Netz betreiben.

Dies ist bereits die zweite Entscheidung der Münsteraner Richter gegen die Telekom. Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht bereits einen Antrag der Telekom auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine entsprechende Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Entbündelung der letzten Meile zurückgewiesen. Die RegTP hatte angeordnet, dass die Telekom ihre Leitungen im so genannten Line Sharing den Konkurrenten zur Verfügung stellen muss. Beim Line Sharing sind Netzinhaber wie die Telekom verpflichtet, den Konkurrenten die Leitungen nicht nur komplett zu vermieten, sondern auch getrennt für verschiedene Dienste.

Im Gegensatz zu Ferngesprächen beherrscht die Deutsche Telekom im Ortsnetz den deutschen Markt eindeutig. Im ersten Halbjahr 2000 erreichten die Bonner bei den Kurzverbindungen einer Marktanteil von 96 Prozent, bei Ferngesprächen nur von 47 Prozent, teilte die Regulierungsbehörde mit. Insgesamt lag der Marktanteil bei der Deutschen Telekom bei Telefongesprächen bei 78 Prozent. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) begrüßte den Gerichtsentscheid schon – möglicherweise etwas überschwengich – als den "Anfang vom Ende des Monopols der Deutschen Telekom im Ortsnetzbereich". Im Wettbewerb im Telekommunikations-Sektor werde jetzt eine neue Dynamik einkehren, die zu sinkenden Preisen für die Kunden führen werde, meinte Bauckhage. (jk)