Einstweilige VerfĂĽgung gegen Musicline aufgehoben
Wie von der Mutterfirma PhonoNet erwartet, hat das Hamburger Landgericht heute die einstweilige VerfĂĽgung gegen die Musiksuchmaschine aufgehoben.
Wie von der Mutterfirma PhonoNet erwartet, hat das Hamburger Landgericht heute die einstweilige VerfĂĽgung gegen die Musiksuchmaschine Musicline aufgehoben. Ihr wurde zuvor untersagt, diesen Namen zu verwenden, da ein Schweizer Unternehmen AnsprĂĽche auf den Namen erhoben hatte.
Das Gericht entschied, dass der Name "Musicline" von der PhonoNet GmbH rechtmäßig verwendet worden sei. Ältere Ansprüche auf den Namen bestünden nicht. Der Geschäftsführer von PhonoNet, Horst Blume, will nun auch prüfen, inwieweit Schadenersatzforderungen aufgrund der temporären Umleitung und Unkenntlichmachung des Namens geltend gemacht werden könnten. Die Adresse ist jetzt natürlich wieder die alte, allerdings sind die grafischen Logos im Augenblick noch mit den vier Fragezeichen verziert. (cgl)