CDU veröffentlicht ihre Internetstrategie
Die CDU nimmt sich des Themas Internet an und legt ein weitgespanntes Konzept vor, wie das Netz in Zukunft genutzt und gestaltet werden soll.
Thomas Heilmann, Internetsprecher der CDU, hat der Vorsitzenden seiner Partei, Angela Merkel, am heutigen Donnerstag in Berlin ein Strategiepapier zur Förderung des Internet übergeben. Das Papier, das Telepolis in Auszügen schon vorlag, umfasst unter dem Titel "Chancen@Deutschland" 47 Forderungen und erläutert, welche Ziele und welche Maßnahmen die CDU für die zukünftige Entwicklung des Internets für notwendig erachtet. Alle Vorschläge für die Bereiche Wirtschaft, Bildung und Recht stehen unter dem Motto "Steuern, ohne zu bremsen".
Die CDU spricht sich für eine Stärkung von IT-Unternehmen aus. So sollen Aktienoptionen, mit denen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter bezahlen, weniger besteuert werden. Insgesamt wird eine Überarbeitung des Steuerrechts gefordert, die moderner Wirtschaft Rechnung tragen solle. Die Gewerbesteuer ist nach Ansicht der CDU angsichts der auf vielen verschiedenen Servern im Internet wirtschaftenden Unternehmen nicht mehr zeitgemäß und so wird die Frage gestellt, ob diese Steuer nicht besser abgeschafft wird. Das Papier betont aber, man solle bei der Besteuerung den Grundsatz der Gleichmäßigkeit nicht aufgeben.
Im Bereich Bildung schlägt die CDU einerseits die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulen vor, verlangt auf der anderen Seite jedoch, die Ausbildungszeiten angesichts des Fachkräftemangels zu kürzen. 14 Semester Informatik sind für die CDU einfach zu viel, das Papier schlägt vor, die Studienzeit auf 10 Semester zu senken.
Für die Bürger will man die staatliche Verwaltung zum modernen Dienstleister machen, der seine Services auch im Internet vorhält. Fernziel sei trotz aller gegenwärtiger Sicherheitsbedenken die E-Demokratie, in der auch Abstimmungen über den Rechner laufen. Um dorthin zu gelangen, soll es dem Bürger erleichtert werden, sich ins Netz zu begeben. Ohne genauere Angaben zu machen, wie das bewerkstelligt werden soll, fordert die CDU, mehr Menschen sollten kostengünstige Flatrates nutzen können. Mit dieser Forderung geht die CDU kaum weiter als ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Union, die bereits Kampagnen für Flatrates startete. Als einen weiteren wichtigen Punkt für die Ausweitung privater Internetnutzung nennt die CDU die Absetzbarkeit des Privat-PCs von der Steuer. Dafür muß es nach Ansicht der Partei ein einheitliches und übersichtliches Regelwerk geben, das die private Nutzung des Internets begünstigt.
Zur Forcierung der Sicherheit im Netz setzt die CDU auf freiwillge Selbstkontrolle der Hersteller, die über Sicherheitszertifikate deutlich machen sollen, welchen selbstdefinierten Standards ihre Produkte genügen. Erwogen wird auch, die Produkthaftung bei Fahrlässigkeit des Herstellers auszudehnen. Zum Schutz vor Hackern will die CDU das Strafrecht ändern und neue Straftatbestände definieren. Zum Beispiel soll die Verbreitung von Hacker-Tools unter Strafe gestellt werden.
Wie die Bürgerrechte im Internet gewahrt bleiben, die Antwort auf diese Frage verschwindet allerdings oft hinter Floskeln, auch wenn sich das Papier in diesem Fall liberaler zeigt als viele Forderungen der CDU vermuten lassen würden. Zwar ist eine umfassende Kontrolle durch den Staat im Netz von der CDU weder möglich noch gewünscht – andererseits müsse aber auch die Strafverfolgung sichergestellt werden. Eine klare Stellungname etwa zu Problemen wie Enfopol zur totalen Kommunikations-Kontrolle fehlt dem Papier völlig.
Die CDU will Softwarepatente zulassen, sofern die Quellen offen gelegt und frei zugängliche Schittstellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Patente sollen allerdings in ihrer Laufzeit auf 5 Jahre beschränkt bleiben.
Dem Papier ist eine Erklärung der Internetkommision der CDU vom 6. Februar dieses Jahres angefügt, die sich mit der Bezahlung von Inhalten im Netz beschäftigt. In dieser Erklärung wird die "Gratiskultur" des Internets als nicht zukunftstüchtig eingestuft. Generelle Abgaben für Inhalte lehnt die Internetkommission ab und setzt auf ein digitales Rechte-Management. Bis solche Systeme verfügbar seien, müsse auf Geräteabgaben gesetzt werden. Abgaben sein auf Geräte fällig, die "... ihrem Wesen nach primär dem Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken diesen und von deren Verbreitung daher eine Gefährdung der Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche ausgeht." Zu solchen Geräten zählt die Internetkomission CD-Brenner, Diskettenlaufwerke und Drucker. Von diesen Geräten werden so genannte "prozessorgestützte Geräte" unterschieden: Ein PC ist nach Ansicht der CDU zum Beispiel ein solches Gerät, auf das keine Geräteabgaben fällig werden sollen.
Siehe dazu auch: CDU begibt sich auf den Netzpfad in Telepolis. (chk)