Mögliche Nachbesserung bei außergerichtlicher Einigung im Microsoft-Prozess
Microsoft und das US-Justizministerium wollen das Ergebnis ihrer außergerichtlichen Einigung im Anti-Trust-Verfahren gegen den Software-Riesen möglicherweise noch einmal nachverhandeln.
Microsoft und das US-Justizministerium wollen das Ergebnis ihrer außergerichtlichen Einigung im Anti-Trust-Verfahren gegen den Software-Riesen möglicherweise noch einmal nachverhandeln. Das geht aus dem gemeinsamen Status-Bericht hervor, den die Prozessparteien gestern beim zuständigen US-Bezirksgericht eingereicht haben. Demnach diskutieren Microsoft und das US-Justizminsterium zur Zeit, ob sie die mehrheitlich ablehnenden Kommentare der Öffentlichkeit berücksichtigen. Falls die Prozessparteien das Ergebnis modifizieren, wird dies dem Gericht bis spätestens 27. Februar mitgeteilt.
Das 13 Seiten umfassende Papier gibt erstmals einen Überblick über die Kommentare, die während der 60 Tage umfassenden Periode, die der so genannte Tunney Act vorschreibt, beim US-Justizminsterium eingegangen sind. Nach diesem Gesetz, das die außergerichtliche Einigung in einem von der US-Bundesregierung angestrengten Anti-Trust-Verfahren regelt, können Wettbewerber, Experten und auch die interessierte Öffentlichkeit eine solche Einigung innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Veröffentlichung kommentieren. Das zuständige Gericht entscheidet anschließend, ob es die außergerichtliche Einigung mit oder ohne Einigung akzeptiert, oder verwirft.
Laut Status-Report sind etwa 15.000 der rund 30.000 eingesandten Kommentare gegen die Einigung, 7500 Einsender sprachen sich dafür aus und die restlichen 7500 gaben zwar allgemein Kommentare zum Microsoft-Prozess ab, ihre Statements enthielten aber keine Bewertung der außergerichtlichen Einigung. Obwohl das US-Justizministerium nur rund ein Zehntel der eingegangenen Kommentare als relevant bewertet, muss es alle Einsendungen im Federal Register veröffentlichen -- wegen des außerordentlichen Umfanges der Einsendungen könnte dies aber ausahmsweise Online oder mit einer dem Federal Register beigelegten CD geschehen. Würden alle Kommentare, wie im Tunney Act vorgesehen, im Federal Register abgedruckt, würde dies den Staat etwa vier Millionen US-Dollar kosten.
Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat für den heutigen Freitag einen Gerichtstermin anberaumt, zu dem sie eine erste Bewertung des Status-Berichtes abgeben könnte. Mit einem endgültigen Urteil wird allerdings erst im März gerechnet. Unabhängig von der außergerichtlichen Einigung klagen neun US-Bundesstaaten weiter gegen Microsoft. Für dieses Verfahren ist am 18. März eine erste Anhörung festgelegt. Das aufgesplittete Verfahren stellt die Richterin vor besondere juristische Schwierigkeiten. So dürfte sich beispielsweise ein Streit um die Frage entwickeln, ob die neun abtrünnigen US-Bundesstaaten, die die außergerichtliche Einigung ablehnen, sich weiterhin an dem Überprüfungsverfahren nach dem Tunney Act beteiligen dürfen. (wst)