Vorerst keine mündliche Anhörung im Microsoft-Verfahren der EU

Nach Microsoft haben auch die beschwerdeführenden Parteien auf eine mündliche Anhörung im Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission verzichtet.

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Im Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen Microsoft wird es vorerst nicht zu einer mündlichen Anhörung kommen. Nachdem der Softwarekonzern bereits im Dezember auf ein Hearing verzichtet hatte, gingen bis gestern auch keine Anträge der anderen Parteien bei den europäischen Wettbewerbshütern ein. Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf mündliche Anhörung war Montag um Mitternacht.

Bei derartigen Verfahren haben außer den Unternehmen, gegen die ermittelt wird, auch weitere Parteien wie konkurrierende Firmen das Recht, eine Anhörung zu beantragen. Zu den sieben Beschwerdeführern zählt unter anderem Sun Microsystems. Ohne Zeit raubende Hearings käme die Europäische Kommission ihrem Ziel näher, das Verfahren noch in diesem Frühjahr abzuschließen. Allerdings gibt es laut dem Wall Street Journal unter den beschwerdeführenden Organisationen und Unternehmen zwei, die um mehr Zeit für ihre schriftlichen Eingaben gebeten hätten.

Die Europäische Kommission hat das Verfahren gegen Microsoft im August 2000 eröffnet und im August 2001 erweitert. Im US-amerikanischen Kartellverfahren ist der Software-Riese zwischenzeitlich mit einem Antrag um Aufschub gescheitert. (anw)