Anklage gegen DVD-Hacker Johansen

Jetzt, über zwei Jahre nach der Veröffentlichung des DVD-Hackertools DeCSS, ist Mitentwickler Jon Johansen in Norwegen angeklagt worden.

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Von
  • Gerald Himmelein

Norwegische Staatsanwälte haben den jungen Tüftler Jon Johansen für seine Mitarbeit an der Herstellung des DVD-Hacker-Tools "DeCSS" angeklagt. Das Tool entschlüsselt DVD-Videos und schreibt sie auf die Festplatte.

Die Anklage kommt reichlich spät: Erstmals war DeCSS vor über zwei Jahren in die Schlagzeilen geraten, als Johansen noch ein 16-jähriger Teenager war. Damals hatte die Polizei schon einmal seine Wohnung durchsucht, Rechner beschlagnahmt und den Hacker und seinen Vater befragt. Mit einer Anklage ließ sich die Staatsanwaltschaft aber Zeit – möglicherweise wartete man auf Johansens achtzehnten Geburtstag.

Die Anklage lautet auf die illegale Umgehung einer Sicherheitsvorkehrung, also der DVD-Verschlüsselung. Johansen droht eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren – dafür müsste ihm allerdings nachgewiesen werden, dass er den DVD-Kopierschutz geknackt hat, um sich persönlich zu bereichern.

DeCSS hat eine bewegte Geschichte: Das Tool war im Herbst 1999 vom Hacker-Trio "MoRE" veröffentlicht worden, deren einziges namentlich bekanntes Mitglied der damals 16-jährige Jon Johansen ist. DeCSS entschlüsselt unter Windows den Inhalt einer DVD und schreibt ihn ansonsten unverändert auf die Festplatte. Das Programm bedient sich dazu eines Authentifizierungs-Schlüssels, den das Hackertrio aus einem Software-DVD-Decoder der Firma Xing extrahierte.

Die amerikanische Filmindustrie wurde schnell tätig und ließ die Verbreitung des Tools per einstweiliger Verfügung in New York und Kalifornien verbieten. In New York lehnten zwei Gerichtsinstanzen das Argument der Verteidigung ab, der DeCSS-Quellcode falle unter die Meinungsfreiheit. Sie verboten die Verbreitung des Tools – zuletzt Ende November 2001. Das kalifornische Gericht entschied dagegen im selben Monat, die Veröffentlichung sei rechtmäßig – der Code falle unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

In beiden Prozessen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, die Urteile wurden von der jeweils unterlegenen Partei angefochten. Die EFF, die in beiden Fällen die Verteidigung stellt, ist ebenso wie die klagende Filmindustrie gewillt, bis zur letzten Instanz zu gehen – vor das US-Verfassungsgericht.

Mittlerweile erledigen auch andere Hacker-Tools die gleiche Aufgabe wie DeCSS. Die meisten benutzen dabei sogar eine kryptografische Attacke auf den Schlüssel der zu decodierenden DVD und nutzen den durch Reverse Engineering gewonnenen Xing-Schlüssel gar nicht. (ghi)