Gericht: Personalausweisnummer reicht als Alterssicherungssystem nicht

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Neuss ist eine Abfrage von Personalausweisnummern als Alterssicherungssystem ungeeignet. Die Adult-Webbranche reagiert nervös.

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Von
  • Torsten Kleinz

Am Montag verurteilte das Amtsgericht Neuss den ehemaligen Geschäftsführer der Düsseldorfer Firma Telecall wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu 50 Tagessätzen à 70 Euro. Die Firma hatte auf einer Webseite pornographisches Material angeboten und als Altersverifizierung die Personalausweisnummer seiner Kunden abgefragt. Dies war nach Ansicht des Gerichts unzureichend, da sich Jugendliche einfach fremde Personalausweisnummern besorgen können -- sei es aus dem Internet oder aus der Brieftasche der Eltern. Zur Beweisführung wurde im Gerichtssaal eine Erotik-Webseite abgerufen.

Die Geschäftsführung von Telecall war bisher zu keiner Stellungnahme bereit. Ein Firmensprecher kündigte aber an, dass man für die Erotik-Angebote ein besseres Altersverifikationssystem suche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bis zum kommenden Montag können Rechtsmittel eingelegt werden. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es weitreichende Folgen haben. So versorgt allein das Mainzer Unternehmen Erodata nach eigenen Angaben über 50.000 Webseiten mit einem Altersverifikationssystem, das allein auf Abfrage der Personalausweisnummer beruht. Geschäftsführer Tobias Huch wiegelt ab: "Mit unserem System hat dieser Fall nichts zu tun."

In der Tat war der Fall besonders gelagert, wie die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Medienaufsichtsbehörde erläutert. Auf der Seite war nicht nur pornographisches Material zu finden, sondern auch ein Dialer-Programm, das mit dem Wort "Gratis" beworben wurde. Zudem sei die Seite massiv beworben worden, unter anderem auf den Seiten von T-Online. Deshalb sei der Fall schließlich an das Landeskriminalamt übergeben worden.

Martin Döring von Jugendschutz.Net zeigte sich erfreut über das Urteil. Die Jugendaufsichtsbehörden seien sich schon lange einig, dass eine Zugangskontrolle über Personalausweisnummern unzureichend sei -- allein an Gerichtsurteilen habe es bislang gefehlt. Schön öfters hatte die Jugendschutzstelle der Länder Verfahren gegen Betreiber von Erotikseiten ausgelöst, die dann aber meist von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. "Ich rechne damit, dass die Staatsanwaltschaften diesen Fällen in Zukunft einen höheren Stellenwert einräumen", erklärt Döring. Vom neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSTV), der im nächsten Jahr in Kraft treten wird, erhofft er sich bessere Sanktionsmöglichkeiten gegen unzulässige Angebote.

Vertreter der Erotik-Branche zeigen sich beunruhigt. Vielen Webmastern ist unklar, welche Systeme sie überhaupt für ihre Webseiten einsetzen können, um vor einer Klage sicher zu sein. "Wir werden die Entwicklungen genauestens und sehr kritisch verfolgen. Man sollte eine bestehende Gefahr nicht unterschätzen", erklärt Torsten Wenzel vom neu gegründeten Adultwebmaster-Netzwerk. Allerdings vertritt auch Wenzel die Ansicht, dass eine Identifizierung über Personalausweisnummern heute nicht mehr ausreiche: "Nummerngeneratoren und gescannte Personalausweise sind mittlerweile in Sekundenschnelle über jede x-beliebige Suchmaschine zu finden."

Neues Ungemach könnte den Erotik-Anbietern von anderer Seite drohen. Der Betreiber der Webseite www.avs-kritik.de, Frédéric Losem, droht allen Webmastern, die ein nach seiner Ansicht unzureichendes Altersverifikationssystem einsetzen, mit Strafanzeige. Gegenüber heise online gab der Mainzer an, schon verschiedene Privatpersonen und Firmen im ganzen Bundesgebiet angezeigt zu haben: "Jeden Tag kommen ein paar mehr hinzu." (Torsten Kleinz) / (jk)