Rasterfahndung an Hochschulen im Visier der DatenschĂĽtzer
Eine Anfrage der Weimarer Polizei sei offiziell beanstandet worden, sagte Thüringens Datenschutzbeauftragte; auch in drei weiteren Fällen prüfe sie, ob Ermittler mehr Daten verlangt hätten als vorgesehen.
Die Rasterfahndung an Thüringens Hochschulen gerät ins Visier der Datenschützer. Eine Anfrage der Weimarer Polizei sei offiziell beanstandet worden, sagte Datenschutzbeauftragte Silvia Liebaug bei der Vorstellung ihres Berichtes gegenüber dpa. Auch in drei weiteren Fällen prüfe sie, ob Ermittler mehr Daten verlangt hätten als vorgesehen. Der Weimarer Polizei war vorgeworfen worden, Daten aller männlichen Studenten der Bauhaus-Uni verlangt zu haben. Die Fahndung erstreckte sich aber nur auf Angehörige einiger Nationen.
Wenige Wochen nach den Terroranschlägen in den USA war eine bundesweite Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen angelaufen, die sowohl unter Politikern als auch unter Juristen heftig umstritten war. Bei der Rasterfahndung sollten vor allem ausländische Studenten technischer Studiengänge überprüft werden. In einigen Bundesländern hatten Gerichte die Fahndung aber für ganz oder teilweise unzulässig erklärt. Zu den jetzt neu bekannt gewordenen Fällen sagte Liebaug: "Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob die Anforderungen in der Rasterfahndung im Rahmen des Rasters erfolgt sind." Im Weimarer Fall seien Daten über diese Kriterien hinaus verlangt worden, so dass sie die Beanstandung ausgesprochen habe.
Der bereits in der vergangenen Woche veröffentlichte Bericht für die Jahre 2000 und 2001 führt insgesamt 13 Beanstandungen wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen auf. Der gravierendste Vorfall sei die ungesicherte Lagerung von 250.000 Akten in der frei zugänglichen Tiefgarage des neuen Erfurter Justizzentrums gewesen. Dorthin waren im Juni vergangenen Jahres mehrere Gerichte umgezogen.
Thüringer Justizministerium und die Datenschutzbeauftragte streiten außerdem um Kontrollrechte bei Gerichten. Im August vergangenen Jahres habe ein Gericht die Prüfung des Verfahrens beim neu eingeführten elektronischen Grundbuch verweigert, sagte Liebaug. Das Ministerium sieht nach Angaben Liebaugs die richterliche Unabhängigkeit berührt. Sie selber sehe die Prüfung dagegen als Kontrolle des normalen Verwaltungshandelns. Ähnliche Probleme mit anderen Ministerien habe es nicht gegeben. Liebaug kritisierte erneut einzelne Punkte bei der geplanten Verschärfung der Thüringer Sicherheitsgesetze. Die präventiven Ermittlungen auch auf Kontakt- und Begleitpersonen möglicher Verdächtiger auszudehnen sei zu weitgehend. (jk)