Vorsorgliche Maßnahme gegen Swisscom wegen ADSL-Preisen

Gemäß einer Verfügung der Wettbewerbskommission darf der Schweizer Ex-Monopolist seiner ISP-Tochter keine übermäßigen Vergünstigungen mehr bei ADSL gewähren.

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Von
  • Nick Lüthi

Keine Sonderrabatte mehr für den größten Schweizer Internet-Provider Bluewin: Gemäß einer Verfügung der schweizerischen Wettbewerbskommission Weko darf der Schweizer Ex-Monopolist Swisscom seiner ISP-Tochter Bluewin keine übermäßigen Vergünstigungen mehr auf den Verkauf von ADSL-Dienstleistungen gewähren. Allen Wiederverkäufern von Breitbanddiensten müsse die gleiche Ermässigung gewährt werden, so das Verdikt der eidgenössischen Wettbewerbshüter.

Bluewin hatte per Anfang März die ADSL-Preise um 25 Prozent gesenkt. Dies war nur möglich, weil sie die Leistungen bei der Swisscom, die immer noch ein Monopol auf der letzten Meile hat, zu einem Vorzugstarif beziehen konnte. In der Folge reichten die Mitbewerber Sunrise und Profitel am 6. März eine Klage bei der Weko ein, der nun mittels einer vorsorglichen Maßnahme gegen Swisscom statt gegeben wurde. Durch ihr Verhalten missbrauche Swisscom mit "großer Wahrscheinlichkeit eine marktbeherrschende Stellung, indem sie die Konkurrenz von Bluewin diskriminiert"- Noch vor einem endgültigen Entscheid müsse deshalb die Wettbewerbsbehinderung beseitigt werden, da die Bevorzugung eines Anbieters "weit gehende Konsequenzen" für den jungen Breitbandmarkt hat. In der nun laufenden Untersuchung wird auch überprüft, ob Swisscom mit ihrem Verhalten gegen das Kartellgesetz verstößt. (Nick Lüthi) / (jk)