Wahlanträge für Auslandsdeutsche im Internet

Ein neues Internetangebot des Bundeswahlleiters soll den Eintrag ins Wählerverzeichnis für die 400.000 bis 500.000 im Ausland lebenden Deutschen einfacher machen.

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Bei der Bundestagswahl am 22. September können auch die im Ausland lebenden Deutschen ihre Stimme abgeben. Wer von diesen 400.000 bis 500.000 Bundesbürgern wählen möchte, kann sich nun den Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis im Internet besorgen.

Bisher war es umständlich und zeitaufwendig, sich aus dem Ausland in das Wählerverzeichnis des ehemaligen deutschen Heimatortes eintragen zu lassen. Das neue Internetangebot des Bundeswahlleiters soll das Verfahren einfacher machen. Dort ist ein Antragsformular im PDF-Format abrufbar. Es muss allerdings eigenhändig unterschrieben werden. Per Post sollte der Antrag bis spätestens 1. September 2002 an die letzte Heimatgemeinde geschickt werden. Als Papiervordrucke sind die Anträge auch bei den Konsulaten und Botschaften der Bundesrepublik Deutschland, bei den Kreiswahlleitern und beim Bundeswahlleiter zu bekommen.

Bei der vergangenen Wahl 1998 stellten rund 50.000 Bundesbürger aus dem Ausland einen Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis, sagt der Pressesprecher des Statistischen Bundesamtes, Heinz Christoph Hertz; wie viele davon ihren Stimmzettel tatsächlich in die Heimat zurückgeschickt haben, belege die Statistik aber nicht. Knapp 37.000 der Wahlinteressierten wohnten in Europa, die meisten davon, etwa 8000, in der Schweiz. Rund 3500 Anträge kamen beispielsweise aus den USA. (anw)