Karlsruhe verhandelt über Länderklage wegen UMTS-Lizenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über eine Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf Teilhabe an den Erlösen aus der UMTS-Auktion aufgenommen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über eine Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf Teilhabe an den Erlösen aus den UMTS- Mobilfunklizenzen begonnen. Die unionsgeführten Länder wollen in Karlsruhe durchsetzen, dass der rot-grün regierte Bund den Bundesländern die Hälfte der etwa 50,6 Milliarden Euro abgibt, die der Wirtschaftsminister bei der Versteigerung der Lizenzen für den schnellen Mobilfunk einnahm. Der Bund verwendet das Geld zur Schuldentilgung. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Länder argumentieren mit dem gebotenen Finanzausgleich zwischen dem Bund und ihnen. Eine derart außergewöhnliche "Sondereinnahme" schaffe eine finanzielle Schieflage zu ihren Lasten. Der Bund dagegen verweist auf seine Verwaltungskompetenz für die Lizenzvergabe. Deshalb dürfe er -- wie schon früher bei der Vergabe von Rundfunk- und Mobilfunklizenzen -- die Gelder für sich behalten. Außerdem kämen, so die Argumentation der Bundesregierung, die durch die Schuldentilgung eingesparten Zinsen auch den Ländern zugute: Immerhin flössen dadurch 2,6 Milliarden Euro in Investitionen etwa bei Verkehrswegen, Forschung und Bildung. (jk)