Explorer-Streit: Bayerische Richter urteilen anders

Die in Konkurs gegangene Speedlink GmbH muss die Abmahnkosten im Rechtsstreit um einen Link auf die FTP-Explorer-Software tragen.

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Von
  • Frank Möcke

Die in Konkurs gegangene Speedlink GmbH muss die Abmahnkosten im Rechtsstreit um einen Link auf die FTP-Explorer-Software tragen. Dies hat das Landgericht München I zugunsten des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth entschieden (Az. 4 HK O 21651/00 vom 4. April 2002). Zwar war von Gravenreuth in der Sache bereits vor dem Landgericht Berlin unterlegen, der Geschäftsführer der Speedlink GmbH hatte eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugleich Feststellungsklage eingereicht. Das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig.

Anders als die Berliner Richter haben ihre Kollegen am Landgericht München I nun im Rahmen der Frage, wer die Abmahnkosten zu tragen habe, entschieden, dass Verwechslungsgefahr zwischen dem Begriff "FTP-Explorer" und der Marke "Explorer" der Firma Symicron bestehe. Die insolvent gewordene Speedlink GmbH soll also zahlen. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird -- und davon geht von Gravenreuth aus --, habe auch der Prozess in Berlin seine Erledigung gefunden, denn die dort abgegebene Unterlassungserklärung stehe unter der Bedingung, dass ein Gericht rechtskräftig über die Verletzungshandlung entscheidet.

Der Anwalt konnte das Gericht frei wählen, weil, so von Gravenreuth gegenüber heise online, in Internetsachen der Tatort "überall" ist. Die Münchner Richter bejahten auch dieses Mal die Verwechslungsgefahr: "Die Bezeichnungen 'EXPLORER' und 'FTP-EXPLORER' sind in erheblichem Maße ähnlich, wobei der prägende Teil der von der Beklagten benutzten Kennzeichnung 'Explorer' ist, da der Bestandteil 'FTP' lediglich für 'File Transfer Protocol' steht und damit rein beschreibenden Charakter hat."

Von Gravenreuth geht es bei dem Rechtsstreit um die Abmahnkosten offensichtlich ums Prinzip, nicht ums Geld: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Speedlink GmbH hat der Insolvenzverwalter bereits am 15. Mai 2001 Masseunzulänglichkeit angezeigt, dort ist also nichts mehr zu holen. Die Konkursmasse hat mittlerweile die Berliner Loomes AG aufgekauft, sie betreibt die Firma als Speedlink ISP weiter. (fm)