Pennystocks liegen Deutscher Börse schwer im Magen
Am 23. April verkündet das Frankfurter Oberlandesgericht die Entscheidung im Dauerstreit um die Delisting-Regeln am Neuen Markt -- der Deutschen Börse droht eine Niederlage.
Der 23. April könnte ein markantes Datum für die Verantwortlichen der Deutschen Börse AG werden, denn dann verkündet der 5. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) unter Vorsitz von Richter Wilfried Müller-Fuchs die Entscheidung im Dauerstreit um die Delisting-Regeln am Neuen Markt.
Im Vorfeld zu diesem Termin zeichnet sich für die Deutsche Börse eine Niederlage vor Gericht ab, denn Müller-Fuchs deutete im bisherigen Verfahren an, dass die Argumente der Kläger stichhaltig seien. Es könnten nicht Konditionen für den Verbleib am Neuen Markt aufgestellt werden, die beim Eintritt nicht erfüllt werden mussten, so eines der Hauptargumente des Richters.
Bestätigt sich diese Einschätzung, dann könnten die Klage führenden und vom Delisting betroffenen Unternehmen Infogenie, Letsbuyit.com, GFN, eMulti, Wizcom und NSE Software Recht bekommen, dass der durch die Deutsche Börse AG einseitig betriebene Ausschluss von Billigaktien ("Penny Stocks") nicht zulässig war. Dies käme einem Aufschub und einer Befreiung von den Delisting-Regeln bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren gleich.
Die Regeln wurden zum Oktober 2001 von der Deutschen Börse AG eingeführt, um das in die Krise geratene Marktsegment zu bereinigen. Betroffen sind dort gelistete Unternehmen, die entweder insolvent sind oder deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander unter 1 Euro notiert und deren Marktkapitalisierung zugleich die Marke von 20 Mio. Euro unterschreitet. Sie sollten in diesen Fällen in alternative Marktsegmente wechseln, wenn sie es nicht schafften, binnen der darauf folgenden 90 Handelstage an 15 Tagen nacheinander beide Grenzwerte zu überschreiten. (Jörg Birkelbach) / (bb)