iOS 14: Französische Kartellwächter entscheiden über Apples Reklametracking

Der iPhone-Konzern soll wettbewerbswidrig Personalisierungsfunktionen nutzen, die App-Anbieter nicht mehr einsetzen dürfen. Es ist nicht die erste Untersuchung.

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(Bild: Sukrita Rungroj/Shutterstock.com)

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Die französische Kartellaufsicht wird heute entscheiden, ob Apple seine Reklamestrategie auf iPhone & Co. ändern muss. Eine erste, allerdings vorläufige, Ansage in der kürzlich eingeleiteten Untersuchung soll im Laufe des Mittwochs erfolgen. Zuvor hatten französische Werbeverbände in einer Wettbewerbsbeschwerde behauptet, dass Apple eine Tracking-Änderung in iOS und iPadOS 14.5 angeblich dazu verwendet, Datenschutz als Deckmantel für den Missbrauch von Marktmacht einzusetzen.

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Mit dem Update, das in den kommenden Wochen erscheint, wird die sogenannte App Tracking Transparency (ATT) eingeführt. Apps, die Nutzer über das System hinweg verfolgen wollen – mit Hilfe der (löschbaren) Tracking-ID IDFA –, müssen sich nun eine Einverständnis vom User holen. Es wird damit gerechnet, dass diese von vielen abgelehnt wird.

Apples geplante Funktion reiche über die Datenschutzgrundverordnung hinaus und behindere den Wettbewerb, führten die Reklameverbände in der Beschwerde ins Feld. Apple nutze "Datenschutzrhetorik als Feigenblatt zur Rechtfertigung wettbewerbswidriger Praktiken", zitierte die Financial Times einen Anwalt, der die Werbeverbände vertritt. Die Datenschutzfunktion zerstöre das mobile Werbegeschäft und nutze zugleich Apple: Der Konzern nehme seine eigene Werbeplattform nämlich von der Vorgabe aus und dränge Unternehmen dazu, von Werbung auf ein Abomodell umzusatteln – an dem Apple direkt mitverdienen kann.

Die französische Kartellbehörde könnte zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. So könnte sie Apple dazu zwingen, mit den Werbefirmen in Verhandlungen zu treten. Weiterhin ist sogar eine temporäre Sperre des Trackingschutzes denkbar, wie mit der Untersuchung vertraute Kreise gegenüber Bloomberg mitteilten. Abgeschlossen ist das Verfahren aber noch nicht. Eine finale Entscheidung samt möglicher Bußgeldbescheide komme erst später, hieß es. Apple selbst hatte zuvor betont, Datenschutz sei ein "fundamentales Menschenrecht" und Nutzer müssten selbst darüber entscheiden können, welche Daten sie teilen. Die Regeln seien auch für Apple selbst gültig.

In Frankreich läuft neben der Wettbewerbsuntersuchung auch noch ein Datenschutzverfahren im Rahmen der DSGVO. Dabei geht es darum, dass Apple angeblich ohne Nutzerzustimmung Daten zu Werbezwecken teile – trotz ATT. (bsc)