Facebooks Datensammelei dreht Runde um den EuGH

Facebook darf vorerst weiter ungefragt Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen. Das OLG Düsseldorf spricht erst einmal beim EuGH vor.

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Schild "Detour" auf unbefestigter Straße - rechts danaben ein Facebook-Logo

Der Fall wird über den EuGH geroutet.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Ob Facebooks Datensammelei legal ist, bleibt vorerst ungeklärt. Das Bundeskartellamt hat Facebook erhebliche Einschränkungen auferlegt. Dagegen ist Facebook vor Gericht gegangen. Und dieses möchte nun erst einmal den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bitten, einschlägiges EU-Recht zu verdeutlichen. Und das dauert: 2019 brauchten solche Vorabentscheidungsverfahren durchschnittlich 15,5 Monate.

Am Mittwoch hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf entschieden, dem EuGH mehrere Rechtsfragen vorzulegen. Der EuGH soll entscheiden, was überhaupt "sensible Daten" sind, und ob das deutsche Kartellamt Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung feststellen und dagegen vorgehen darf. Hat der EuGH eines Tages diese Fragen beantwortet, wandert der Fall wieder zurück nach Düsseldorf.

Der dortige Kartellsenat hält die Auflagen des Kartellamts für teilweise rechtswidrig. Das Kartellamt habe EU-Recht zu wenig berücksichtigt, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen laut dpa. Außerdem habe Facebook möglicherweise berechtigtes Interesse an einem erheblichen Teil der Daten. Bis zu einer Entscheidung hat Facebook freie Bahn.

Das Bundeskartellamt möchte Facebooks Datenverarbeitung entflechten. Nutzerdaten fremder Webseiten sowie Instagrams und WhatsApps dürften nicht mit Facebook-Konten verknüpft werden, außer der User stimme dem ausdrücklich zu. Gleichzeitig dürfe Facebook niemanden von seinen Diensten ausschließen, nur weil derjenige nicht zugestimmt habe.

Facebook wehrt sich gegen die Einschränkung seiner Datensammlung. Der Datenkonzern meint, er habe keine marktbeherrschende Stellung und verweist auf YouTube, Snapchat und Twitter. Daher meint Facebook, auch keine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben zu können, weshalb das Bundeskartellamt gar keine Auflagen machen dürfe.

Der Rechtsstreit läuft bereits das dritte Jahr. Auch der Bundesgerichtshof hat sich schon geäußert: Demnach bestehen weder Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung Facebooks, noch daran, "dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt."

(ds)