Anti-Abtreibungs-Website nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die Betreiber der umstrittenen Anti-Abtreibungs-Website Nuremberg Files nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind.

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Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die Betreiber der umstrittenen Anti-Abtreibungs-Website Nuremberg Files nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Schadensersatzforderung von über 100 Millionen US-Dollar, die ein Gericht Betroffenen in erster Instanz zugesprochen hatte, ist nach US-Medienberichten somit rechtmäßig, soll aber reduziert werden.
Neal Horsley, der die Website unterhält und sich damit offensichtlich auf seinem ganz privaten Kreuzzug gegen den "Satan" befindet, ließ sich nach US-Medienberichten von dem Urteil allerdings nicht beeindrucken. Er kündigte an, die Richter, die das jüngste Urteil gesprochen hatten, ebenfalls auf die Website zu setzen. Horsley ist nicht persönlich angeklagt, weil seine Verantwortlichkeit für die Website erst nachgewiesen werden konnte, nachdem das Verfahren 1999 eröffnet wurde. Die Anwälte der Klägerseite hatten sich seinerzeit entschieden, das Verfahren in seiner ursprünglichen Form fortzusetzen, weil eine Einbeziehung von Horsley zu nicht absehbaren Verzögerungen geführt hätte.
Die Website, die von christlichen Extremisten betrieben wird, befindet sich weiterhin im Netz und fordert dazu auf, Informationen aller Art über die Abtreibungsbefürworter einzusenden, um angeblich Dossiers für einen möglichen Prozess wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" anzulegen. Es sei die "Tragödie" der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen, dass nicht genügend Informationen und Beweise vorlagen, um alle Kriegsverbrecher verurteilen zu können. Ziel der Website ist, die Namen all derjenigen anzugeben, die in den USA am "Geschäft des Babyschlachtens" mitwirken. Um auch potenzielle Klientinnen einzuschüchtern, stellt die Website auch Bilder von Webcams ins Netz, die Eingänge von Abtreibungskliniken abfilmen.
Nachdem ein US-Gericht die Betreiber der Site in erster Instanz verurteilt hatten, wurden die Seiten allerdings auch von einer Anti-Zensur-Aktivistin gespiegelt. Im März 2001 hatte ein kalifornisches Berufungsgericht die Klagen gegen die Nuremberg Files wieder aufgehoben, da sich derartige Äußerungen, selbst wenn sie einschüchtern und zu Angriffen anstiften können, nicht verbieten ließen, sofern nicht explizit zur Gewaltausübung aufgerufen würde.