Europäischer Impfnachweis: EU-Datenschützer warnen vor Diskriminierung

Die EU-Datenschutzbeauftragten beäugen den Plan der EU-Kommission für ein "digitales grünes Zertifikat" skeptisch. Sie befürchten Risiken für die Grundrechte.

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(Bild: FabrikaSimf/Shutterstock.com)

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski appellieren an die EU-Gesetzgeber, beim geplanten digitalen Nachweis für Impfungen gegen Covid-19 und Testergebnisse für den vollständigen Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu sorgen. Sie betonen, dass der Einsatz des "digitalen grünen Zertifikats" in keiner Weise zu einer "unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung von Einzelpersonen führen darf".

Das vorgesehene Instrument, das auf QR-Codes und elektronischen Signaturen bestehen soll, müsse mit den "Grundprinzipien der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit" vereinbar sein, schreiben die Datenschützer in ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Risiken für die Grundrechte von EU-Bürgern, die sich aus der Vergabe des Zertifikats ergeben könnten, müssten weitgehend ausgeschlossen werden. Dies habe "mögliche unbeabsichtigte weitere Verwendungen" einzuschließen.

Wiewiórowski betonte, dass vor allem eine wie auch immer geartete zentrale Datenbank mit personenbezogenen Informationen auf EU-Ebene ausgeschlossen werden müsse. Es sei auch sicherzustellen, dass personenbezogene Informationen nicht länger als unbedingt erforderlich verarbeitet werden und dass der Zugang dazu nach dem Ende der Corona-Pandemie nicht mehr gestattet ist. Die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek unterstrich, wie wichtig eine angemessene gesetzliche Basis für den Erfolg des Werkzeugs sei, das Reisen in der EU wieder erleichtern könnte.

Die Einführung des Nachweises sollte von einem umfassenden Rechtsrahmen begleitet werden, verlangen der EDSA und Wiewiórowski. Viel Zeit wollen sich die EU-Gremien dafür nicht lassen: Das Zertifikat soll bereits zum Start der Sommerferien verfügbar sein. Das EU-Parlament hat daher jüngst zugesagt, den Vorschlag der EU-Kommission im Dringlichkeitsverfahren behandeln zu wollen. Die Abgeordneten wollen so schon in der nächsten Plenarwoche Ende April ihr Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat annehmen. Sie betonten, dass der Nachweis keine Vorbedingung für Freizügigkeiten wie Reisen sein dürfe.

Eine Reihe von Faktoren rund um die Wirksamkeit einschlägiger Impfungen und einer möglicherweise reduzierten Infektionsgefahr seien noch unbekannt, geben die Datenschutzbeauftragten zu bedenken. Die Verordnung sollte daher klare und präzise Regeln für den Anwendungsbereich und den Einsatz des Zertifikats festlegen sowie angemessene Schutzmaßnahmen vorsehen. Nur so könnten Betroffene wirksam vor möglichen Diskriminierungen geschützt werden. Zuvor hatte die Kommission vorgeschlagen, das Instrument über die EU hinaus auch in Drittstaaten nutzbar zu machen.

Die gemeinsame Stellungnahme enthält zudem spezifische Empfehlungen für weitere Klarstellungen etwa bei den erfassten Datenkategorien, zur Speicherung von Informationen und zu Transparenzpflichten. Wichtig sei es auch, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter eindeutig zu identifizieren.

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(mho)