Verbraucherzentrale: Parship lässt zahlende Kunden ziehen

Eigentlich akzeptiert die Partnervermittlung keine außerordentlichen Kündigungen. Das scheint laut vzbv zurzeit anders zu sein.

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Symbolbild: Kundin (rechts) kündigt Parship (links).

(Bild: Parship)

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Unzufriedene zahlende Parship-Kunden sollten nun die Gelegenheit nutzen und kündigen. Darauf weist der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hin, der vor kurzem eine Musterfeststellungsklage gegen den Dating-Dienstleister angekündigt hatte. Womöglich zeige sich Parship vor diesem Hintergrund zurzeit kulant.

"Der Verdacht liegt nahe, dass Parship mit seinem plötzlichen Einlenken einer Klage durch den vzbv entgehen möchte", sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. "Zigtausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben dadurch jetzt die Gelegenheit, auch ohne Klage einfach aus den Verträgen herauszukommen und dadurch mehrere hundert Euro einzusparen." Sie sollten aber schnell handeln, meint der vzbv, da Parship sein Verhalten wieder ändern könne. Die Verbraucherschützer geben Tipps rund um die Kündigung.

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Normalerweise wird die kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft automatisch verlängert, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Der vzbv sieht das als nicht rechtens an und strebt eine Musterfeststellungsklage an. Damit will er erreichen, dass Parships AGB unwirksam sind und Nutzer jederzeit aus dem Vertrag austreten können. Der vzbv ruft Kundinnen und Kunden auf, ihm zurückgewiesene Kündigungen zu melden.

(anw)