Kriminelle Marktplätze: Schwarz-Rot will Darknet-Auswüchse bekämpfen

Die Opposition hält den Regierungsentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen für einen PR-Stunt. Die Koalition hält aber daran fest.

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(Bild: Olga Donchuk/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf gegen den Betrieb krimineller Handelsplattformen im Internet und das Bereitstellen zugehöriger Server-Infrastrukturen eine Strafbarkeitslücke schließen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unterstützen die Initiative voll und ganz. Bei der 1. Lesung des Vorhabens am Freitag im Bundestag fiel es ihnen aber schwer, die angeblich entdeckte Leerstelle im Strafgesetzbuch (StGB) darzulegen.

Alle Redner der Opposition waren sich einig, dass die vermeintliche Lücke gar nicht existiert. Wenn übers Internet Betäubungsmittel, Waffen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vertrieben würden, sei auch eine Vermittlungstätigkeit bereits strafbar, arbeitete etwa die Grüne Canan Bayram heraus. Solche Tätigkeiten gälten schon als Beihilfe zu einer rechtswidrigen Tat. Die Koalition betreibe daher "reinen Aktionismus" und sollte besser für die richtige personelle und technische Ausstattung der Strafverfolger sorgen.

Der Linke Niema Movassat sprach von einem "Hirngespinst" der Bundesregierung, das diese kurz vor Ende der Legislaturperiode noch für einen "billigen PR-Stunt" zum Abarbeiten ihrer Agenda nutzen wolle. Die Liste der erfassten Straftaten von gefälschten Handtaschen bis zu Auftragsmord gehe viel zu weit. Eigentlicher Zweck des "unausgegorenen, unsinnigen Entwurfs" sei es, mit der heimlichen Online-Durchsuchung den Anwendungsbereich eines der grundrechtsintensivsten Ermittlungsinstrumente auszuweiten.

Wenn die Koalition Instrumente wie den Einsatz von Staatstrojanern, Telekommunikationsüberwachung, Datenabfragen und die akustische Wohnraumüberwachung ausdehnen wolle, sollte sie das Kind beim Namen nennen, forderte Tobias Matthias Peterka (AfD). "Sie kriegen nur die, die Geschäfte in Deutschland betreiben", ergänzte Jürgen Martens (FDP). Der Flaschenhals bleibe die Ausbildung und Kapazität der ermittelnden Behörden: Auch ein noch so scharfes Strafrecht laufe ins Leere, "wenn niemand da ist, der damit hantieren kann".

Da auf kriminellen Online-Marktplätzen die "tiefsten und abscheulichsten Seiten" des Menschen zutage träten, sei ein Nachsteuern unverzichtbar, hielt Volker Ullrich (CSU) dagegen. Wenn auf einer Plattform auch legale Dinge gehandelt würden, könne sich der Betreiber bisher immer herausreden: "Der konkrete Gehilfenvorsatz auf die Haupttat würde ins Leere gehen". Dieses Konstrukt sei bald für eine Strafbarkeit nicht mehr nötig. Zudem würden auch Plattformen erfasst, deren Verkaufsgeschehen mithilfe Künstlicher Intelligenz "selbstgesteuert" organisiert werde.

"Bisher greift lediglich der Straftatbestand der Beihilfe", bemühte sich der Sozialdemokrat Karl-Heinz Brunner um eine Erklärung. Dieser erfordere, dass der Betreiber "Kenntnis über die wesentlichen Teile der Haupttat haben muss". Künftig reiche es aus, dass eine Plattform zur Verfügung gestellt werde. Dies helfe, die "Auswüchse des Darknets und des World Wide Webs in den Griff" zu bekommen, auch wenn manches vielleicht nicht geregelt werden müsste. Neutrale Dienstleister seien nicht betroffen.

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"Es darf keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht im Darknet", stellte sich der Christdemokrat Axel Müller hinter den Regierungsansatz. Der Zustand, dass Betreiber auf ihr Nichtwissen über illegales Treiben abstellten und ihre Hände in Unschuld wüschen, sei "insgesamt unerträglich". Er begrüße es daher auch, wenn zusätzlich in der Strafprozessordnung "bei der Telefon-Überwachung und Online-Durchsuchung etwas draufgesattelt" werde. Auch Ullrich zufolge ist dies nötig, um die Marktplätze aufzuspüren und Hintermännern auf die Schliche zu kommen.

"Wir schließen nicht hinnehmbare Lücken", beteuerte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Auf den künftig inkriminierten Portalen würden "abscheuliche Geschäfte" gemacht etwa mit "entsetzlichen Bildern sexualisierter Gewalt an Kindern", Drogen und Passwörtern aus Hacker-Feldzügen. Die betroffenen Marktplätze müssten "darauf ausgerichtet sein, die Begehung von bestimmten Straftaten zu fördern". Diese Delikte würden "ganz präzise definiert".

(tiw)