"DSGVO-Beschwerden in den Papierkorb": Kritik an Irlands Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzbeauftragte Irlands, bei der DSGVO zuständig u.a. für Facebook, Google und Twitter, wird heftig kritisiert. Davon will sie aber nichts wissen.

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(Bild: -strizh-/Shutterstock.com)

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In einer Anhörung im irischen Parlament zur DSGVO ist die Datenschutzbeauftragte des Landes mit Datenschutzaktivisten aneinander geraten. Der Österreicher Max Schrems forderte eine dringende Reform der Datenschutzbehörde des Landes, Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties (ICCL) beklagte gar, dass "systematische Grundrechtsverletzungen" nicht überprüft würden. Die Datenschutzbeauftragte, Helen Dixon, wies die Kritik zurück und sprach von "übertriebenen" und "vereinfachenden" Vorwürfen, zitiert unter anderem die Irish Times. Die Anhörung im Justizausschuss ist Teil einer für 2021 angesetzten Überprüfung der DSGVO in dem Land.

Bei der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt der irischen Datenschutzbehörde eine Schlüsselrolle zu, weil Internetkonzerne wie Facebook, Google und Twitter ihren europäischen Hauptsitz in dem Land haben. Deswegen ist die irische Data Protection Commission (DPC) für Datenschutzvorwürfe gegen sie zuständig, sie gilt aber als chronisch unterbesetzt und voreingenommen. In den von ihr eingeleiteten großen internationalen Verfahren kommt sie nur langsam voran und in den anderen Staaten, in denen die DSGVO gilt, wird die Ungeduld und Unzufriedenheit immer größer. Zuletzt kam eine Aufforderung aus dem EU-Parlament, die Ermittlungen zu beschleunigen.

Ryan erklärte den Parlamentariern nun, dass das Vorgehen der DPC Folgen für den Ruf und die Wirtschaft Irlands haben könnte. In 196 Verfahren, in denen die Behörde in den vergangenen drei Jahren die Führung übernommen habe, habe sie gerade einmal vier Entscheidungen getroffen. Die DPC sei also in 98 Prozent der Fälle, die von europaweiter Bedeutung sind gescheitert. Für Schrems ist die Situation sogar noch schlimmer: Er meinte, die Verteidigung der DPC, dass sie nicht in jedem Fall zu einer Entscheidung kommen müsse, heiße, dass sie Beschwerden einfach im Papierkorb verschwinden lassen könne. Trotz über 10.000 Beschwerden im vergangenen Jahr plane die Behörde nur sechs bis sieben Entscheidungen, 99,93 Prozent landeten also im Papierkorb.

Der heftigen Kritik verwahrte sich Dixon und erinnerte daran, dass keine zwei Entscheidungen gleich seien. Beide Kritiker würden nur an der Oberfläche kratzen und teilweise übertreiben. Die Vorstellung, dass man absichtlich eine Regulierung verweigere, sei falsch, zitiert die Zeitung Independent. Ryan hatte etwa gefordert, ihr zwei weitere Datenschutzbeauftragte an die Seite zu stellen. Schrems hatte derweil daran erinnert, dass Dixons Kollegen und Kolleginnen in Spanien mit vergleichbaren Ressourcen zu fünf bis sechs Entscheidungen pro Tag kommen würden. In Österreich müssten Entscheidungen trotz des Geldmangels innerhalb von sechs Monaten entschieden werden.

(mho)