Urheberrechtsreform: Verteilungskämpfe beginnen, Gerichte bald gefragt

Von vielen Seiten hagelt es Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Urheberrechtsnovelle mit Upload-Filtern, freien Inhalte-Schnipseln und Leistungsschutz.

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(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Kaum hatte der Bundestag am Donnerstag die umkämpfte Novelle des Urheberrechtsgesetzes mit einer neuen Haftungs- und Vergütungspflicht für Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter für von Nutzern hochgeladene Inhalte verabschiedet, ließen Verbände und andere Interessensvertreter insbesondere von Rechteinhabern und der betroffenen Internetwirtschaft kaum ein gutes Haar an dem neuen Regelwerk.

Sind fast alle unzufrieden mit einem Kompromiss, kann dieser so falsch nicht sein, lautet längst die Losung der Bundesregierung und der großen Koalition zu dem Gesetzespaket. Das Problem ist aber, dass die Verteilungskämpfe um die vorgesehenen Tantiemen jetzt erst beginnen. Das komplizierte Konstrukt aus nur "mutmaßlich" geltenden Nutzungsrechten mit freien Inhalte-Schnipseln und Sperrknöpfen, mit dem die Upload-Filter auf den Plattformen etwas eingehegt werden sollen, trägt hier nicht gerade zur Rechtssicherheit bei.

Nicht nur die Musikindustrie ist enttäuscht über den Beschluss, nachdem sie in den vergangenen Monaten wiederholt Sänger und Bands dazu gebracht hatte, gegen die "Bagatellgrenzen" mit 15 Sekunden lizenzierungsfreien Ausschnitten aus Songs Sturm zu laufen. "Nur an sehr wenigen Stellen ist man der Branche entgegengekommen", bedauert das "Forum Musikwirtschaft" als Zusammenschluss mehrerer Verbände. Zumindest habe der Gesetzgeber noch das Urheberpersönlichkeitsrecht hervorgehoben und den Melodienschutz klargestellt. Weiter unklar sei dagegen etwa die Definition "des sogenannten Pastiche", mit dem Meme, Remixe, Sampling und Fan Fiction in engen Grenzen ermöglicht werden sollen.

Es sei erschreckend, wie wenig das Wort der Künstler hierzulande gelte, erinnert das Bündnis an den "Aufschrei" der Kreativen "quer durch alle Genres und Bekanntheitsgrade". Die Bagatellausnahme käme "einer teilweisen faktischen Enteignung der Rechteinhaber" und ihrer Partner gleich und gefährdeten "erheblich den Kulturbetrieb in Deutschland".

Florian Drücke, Chef des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), geht bereits davon aus: "Juristisch handwerklich wird sich einiges wohl erst vor den Gerichten klären lassen." Dies sei besonders bedauerlich, "als für uns die Befriedung der Urheberrechtsdebatte im Sinne des europäischen Kompromisses im Vordergrund stand". Die Brandbriefe an Regierung und Abgeordnete dürften die Gemüter aber nicht gerade beruhigt haben.

Die frühere EU-Abgeordnete Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnte dagegen schon lange, dass die Nutzerrechte in dem Gesetzesvorhaben zu kurz kämen und vermehrt legale Inhalte gesperrt würden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Haftungsregeln am 1. August nimmt die GFF daher Hinweise über solche fälschlichen Blockaden entgegen und rüstet sich ihrerseits für gerichtliche Klagen. Noch offen ist zudem der Einspruch Polens gegen die ursprüngliche Upload-Filter-Klausel vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Die Reform bringe Unsicherheiten für Internetnutzer, "weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen können, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist", moniert der IT-Verband Bitkom. Selbst bei Kombinationen von Inhalte-Schnipseln müssten die User darauf achten, dass sie allenfalls 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwenden und das ursprüngliche Werk mindestens doppelt so umfangreich ist. Andernfalls könnten Nutzer den hochgeladenen Inhalt nur noch als rechtlich zulässig markieren, damit er nicht durch Upload-Filter geblockt wird. Dazu komme ein überkomplexes Beschwerdeverfahren, mit dem "jahrelange gerichtliche Streitigkeiten" programmiert seien.

Dieser Ansatz bleibe eine "Gratwanderung zwischen notwendiger Rechtewahrung und Sicherstellung der Meinungsfreiheit im Netz", gibt auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) zu bedenken. Es sei zu befürchten, "dass Nutzer im Zweifel Inhalte gar nicht erst einstellen werden". Plattformbetreiber und Rechteinhaber sollten nun zumindest versuchen, "miteinander in den Dialog zu treten, um auf Basis dieser Gesetzgebung ein System zu etablieren, das allen Interessen – so gut es geht – gerecht wird".

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, erinnerte daran, dass "seit Veröffentlichung des ersten Vorschlags" alle Parteien intensiv um die Nutzerrechte gerungen hätten. "Je länger die Diskussion dauerte, desto mehr sägte die Politik an ihnen." Er sei daher erleichtert, dass Schwarz-Rot zuletzt zumindest "tiefgreifende Veränderungen zu Lasten der Nutzer verhindert" habe. Es gebe zumindest einige Schutzmaßnahmen gegen Upload-Filter.

Fast rundweg glücklich mit dem Erreichten sind die Presseverlegerverbände BDZV und VDZ. "Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können", erklärten die beiden Organisatoren. "Wir sind zuversichtlich, dass die übermächtigen Digitalplattformen mit diesen neuen Werkzeugen verpflichtet werden können, die Inhaber des Presseverlegerrechts fair und diskriminierungsfrei für die Verwertung ihrer Inhalte zu entlohnen."

Die Zeitungsverleger fordern bereits, dass Google ihre Inhalte anzeigen und dafür bezahlen muss. "Wer bei Google ausgesperrt wird, findet im Netz nicht mehr statt", heißt es beim BDZV. Diese Machtposition des Suchmaschinenbetreibers müsse "unbedingt eingeschränkt werden. Daher ist es nicht widersprüchlich, dass das Unternehmen zu beidem verpflichtet wird."

Auch die Verwertungsgesellschaft Corint Media, der sich einige Verlage angeschlossen haben, geht nun davon aus, "schnell eine angemessene Vergütung für die Nutzung von Presseinhalten durch Technologieplattformen durchzusetzen". Google erklärte, mit deutschen Verlagen an einer Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten jenseits der zulässigen Snippets arbeiten zu wollen: "Obwohl der kommerzielle Wert von journalistischen Inhalten für Google begrenzt ist, ist uns deren Bedeutung für die Gesellschaft sehr bewusst."

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(bme)