Urteil: Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten

Eine Preisanpassungsklausel kann zulässig sein, aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt und dargelegt würden, geht aus einem Urteil hervor.

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(Bild: Netflix)

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Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. I ZR 23/20)

"Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern", lautete die Klausel laut BGH-Urteil. Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.

Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann – aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach bei einer solchen Klausel nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Netflix könne auf die von ihm vorgetragenen "erheblichen Preisschwankungen" reagieren, wenn sie eine Preisanpassungsklausel verwendet, die den Vorgaben genügt.

Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies. Der Button dürfe keine Werbung für einen Gratismonat enthalten.

Wenn Netflix dem Urteil nicht folgt, muss das Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen, heißt es in dem Urteil des Kammergerichts. Ersatzweise könne eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten über einen Netflix-Vertreter verhängt werden.

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Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen, weil der Streitwert mit 17.500 Euro unter der erforderlichen Schwelle von 20.000 Euro liege. Netflix hatte sich nachträglich um eine Korrektur nach oben bemüht – die Klausel habe besondere wirtschaftliche Bedeutung. Dies hätte laut BGH aber noch vor dem Kammergerichtsurteil passieren müssen. (mit Material der dpa) /

(anw)