Urheberrechtsreform: EU-Kommission bekräftigt Einsatz von Upload-Filtern

Bürgerrechtler hofften vergeblich, dass die EU-Kommission mit ihren Leitlinien zu Artikel 17 die umstrittenen "Zensurmaschinen" noch an die Kette legen würde.

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(Bild: Blackboard/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat am Freitag ihre lange erwarteten Leitlinien zu Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht, der mit den gefürchteten Upload-Filtern verknüpft ist. Sie erläutert auf den 26 Seiten, dass die seit Jahren umkämpfte Klausel den Einsatz von Upload-Filtern nicht gezielt vorschreibe. Untersagt sei er damit aber auch nicht.

Automatische Blockaden von Inhalten, die Nutzer auf größere Online-Plattformen hochladen, müssten auf offensichtliche Urheberrechtsverletzungen beschränkt werden und in Zweifelsfällen unterbleiben, schreibt die Brüsseler Regierungsinstitution. Sie bestätigt aber zugleich die Möglichkeit für Rechteinhaber, bestimmte Inhalte zu kennzeichnen, die ihnen einen "erheblichen wirtschaftlichen Schaden" zufügen könnten. Diese müssten Upload-Filter dann automatisiert sperren, auch wenn sie prinzipiell legal verwendet würden.

Mit Artikel 17 habe der EU-Gesetzgeber verschärfte Vorschriften für Plattformen für das Teilen von Online-Inhalten eingeführt, führt die Kommission aus. Die Betreiber müssten demnach mit Rechteinhabern wie Musik- oder Filmproduzenten Lizenzvereinbarungen für die Verwertung von Songs, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten treffen. Falls dies nicht erfolge, seien sie verpflichtet, sich "nach Kräften" darum zu bemühen, dass von den Rechteinhabern nicht autorisierte Inhalte auf ihren Webseiten auch nicht zugänglich sind. Diese Sorgfaltspflicht nach dem "Best-Effort-Prinzip" bedeute aber nicht, "dass ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Technologie vorgeschrieben ist".

Mit der Empfehlung will die Kommission eine "korrekte und kohärente Umsetzung und Anwendung des Artikels 17 in allen Mitgliedstaaten" unterstützen. Dabei lege sie ein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit, "ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Grundrechten der Nutzer und der Rechteinhaber zu gewährleisten". Die Anleitung kommt aber sehr spät, da am Montag bereits die Frist abläuft, bis zu der die EU-Länder die Richtlinie implementieren müssen.

Für neue kleine Plattformen gilt eine weniger strenge Regel für den Fall, dass keine Genehmigung der Rechteinhaber vorliegt, heißt es in dem Papier. Dies betreffe Diensteanbieter, die seit weniger als drei Jahren auf dem Binnenmarkt agieren, einen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro erzielen und weniger als 5 Millionen monatliche Nutzer haben. Sobald solche Startups wüchsen, müssten sie zusätzliche Nachweise erbringen. So sollten sie sich etwa ebenfalls nach besten Kräften darum bemühen, dass Inhalte, die von Rechteinhabern gemeldet haben, später nicht erneut auf ihrem Portal auftauchen.

"Die Urheberrechtsrichtlinie schützt die Meinungsfreiheit", meint die Kommission. Sie lege strenge Schutzvorkehrungen für die User fest. Überall in Europa sei die Nutzung bestehender Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt. Memes etwa dürften also frei verwendet werden. Nutzer könnten "eine ungerechtfertigte Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen" zudem rasch beanstanden.

Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights (EDRi) und ihre Mitglieder kritisierten die Leitlinien scharf. Sie monieren, dass damit von Google, Facebook & Co. betriebene Upload-Filter künftig darüber entscheiden, welche Inhalte online geteilt werden können.EDRi forderte, die "fehlerhaften Leitlinien" zurückzuziehen, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, ob Artikel 17 mit der Grundrechtecharta vereinbar ist.

"Heute ist ein trauriger Tag für Europa", konstatierte Julia Reda, Urheberrechtsexpertin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Anstatt auf Vernunft und Argumente zu hören, habe der politische Einfluss der Unterhaltungsindustrie im Hinterzimmer erneut gesiegt. Ein erster Entwurf des Leitfadens habe nach dem 2019 eingeleiteten Dialog mit Interessensvertretern die Nutzerrechte noch stärker in den Vordergrund gerückt, beklagte die Electronic Frontier Foundation (EFF). Das endgültige Ergebnis sei enttäuschend.

Der Bundestag beschloss jüngst bereits nationale Regeln für Upload-Filter, die von August an greifen. Um die Kunstfreiheit und die soziale Kommunikation vor unberechtigten Blockaden zu schützen, wird die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche in engen Grenzen gestattet. Dies gilt für Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke. Es handelt sich in solchen Fällen um "mutmaßlich erlaubte Nutzungen". Rechteinhaber können diese anfechten und etwa bei Premiuminhalten eine Sperre per "rotem Knopf" durchsetzen.

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(axk)